Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2025
1. Haushaltssatzung
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur in ihrer Sitzung am 27.06.2025 und mit Beitrittsbeschluss am 14.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -34.157.192 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 38.884.033 € |
| mit einem Saldo von | 4.726.841 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Fehlbedarf von | 4.726.841 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| us laufender Verwaltungstätigkeit auf | -3.047.233 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 588.737 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.246.795 € |
| mit einem Saldo von | -5.658.058 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.579.053 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -780.538 € |
| mit einem Saldo von | 4.798.515 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 3.906.776 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.579.053 Euro festgesetzt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen. Die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.917.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer (Hebesatzsatzung) vom 19.12.2024 festgelegt. Ihre Höhe wird in dieser Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben.
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 650 % |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 820 % |
| 2. Gewerbesteuer auf | 420 % |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 27.06.2025 beschlossene Stellenplan.
Die Umsetzung von Planstellen aufgrund organisatorischer Veränderungen ist in dem dafür erforderlichen Umfang zulässig. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung aufzunehmen.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von mehr als 20.000 € gelten als erheblich im Sinne des § 100 HGO.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Genehmigung:
| Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO | |
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Trebur; |
| 2. | einen Teilbetrag des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.579.053,00 € (in Worten: „Fünf Millionen Fünfhundertneunundsiebzigtausenddreiundfünfzig Euro“) |
| für den Restbetrag des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.120.947 Euro wird die Genehmigung versagt; |
| 3. | den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.917.000,00 € (in Worten: „Zwei Millionen Neunhundertsiebzehntausend Euro“). |
| und | |
| 4. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 3.000.000,00 Euro (in Worten: Drei Millionen Euro) |
| Groß-Gerau, den 27.10.2025 | Thomas Will |
| (Landrat des Kreises Groß-Gerau) |
Gemäß den Regelungen des § 97 Abs. 4 HGO steht der Haushaltsplan 2025 in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Trebur www.trebur.de zur Verfügung.