Für das Ortsgericht Trebur I sowie für das Ortsgericht Trebur II werden Neuwahlen durchgeführt.
| Für das Ortsgericht Trebur I sind folgende Stellen neu zu besetzen: | |
| • | Ortsgerichtsvorsteher/in |
| • | Zwei Ortsgerichtsschöffen/innen |
| Für das Ortsgericht Trebur II sind folgende Stellen neu zu besetzten: | |
| • | Stellvertr. Ortsgerichtsvorsteher/in |
| • | Ortsgerichtsschöffen/innen |
| Voraussetzungen für die Ernennung eines Ortsgerichtsmitglieds: | |
| • | Deutsche Staatsangehörigkeit |
| • | Volljährigkeit |
| • | Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat |
| • | Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. |
| • | Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. |
| • | Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. |
| • | Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. |
| • | Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. |
Der/die Ortsgerichtsmitglieder werden von der Gemeindevertretung gewählt und vom zuständigen Amtsgericht auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Schaffner im Rathaus Trebur gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter 06147 20856 oder
Email: ordnungsamt@trebur.de.
Sollten Sie Interesse haben, bitten wir Sie bis zum 08. Dezember 2023 um Ihre schriftliche Bewerbung, die Sie bitte an Gemeindeverwaltung Trebur, Julia Schaffner, Herrngasse 3, 65468 Trebur oder per
E-Mail an ordnungsamt@trebur.de richten.