Ort: Rathaus Trebur, Ratssaal
Gemeindevertretung
Mars, Andreas, Dr. Vorsitzender
Lukas, Rüdiger Stellvertreter
Rühl, Willi Stellvertreter
Mars, Sonja, Dr. Stellvertreterin
Dehler, Stephan Stellvertreter
Bernt, Norman
Bunk, Lilly
Fuchs, Barbara
Fückel, Reinhard
Horn, Christopher
Jahn, Ioannis
Kindinger, Martina
Kraft, Roland
Krichbaum, Erhard Philipp
Krumb, Uwe
Lapp, Markus
Leppla, Renate
Lindemann, Günther
Lukas, Ute
Möbus, Jürgen
Nordmann, Ralf
Poetsch, Günther
Rörig, Willi
Schickling, Astrid
Tiefel, Peter
Vöglin, Jan
Gemeindevorstand
Engel, Jochen
Buhrmester, Regina
Exner, Reinhard
Abwesend:
Gemeindevertretung
Mussel, Constantin Stellvertreter
Fückel, Luca Manuel
Schad, Karlheinz
Stich, Jan
Tiefel, Pascal
Gemeindevorstand
Bachmann, Jan
Demel, Sabrina
Egner, Heinrich
Frank, Harry
Frick, Harald
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschluss über die Tagesordnung |
| 3. | Mitteilungen und Berichte |
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| 3.1 des Vorsitzenden |
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| 3.2 des Gemeindevorstandes |
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| 3.3 aus Verbänden und Beteiligungen |
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| 3.3.1 4. Verbandsversammlung des Wasserwerk Gerauer Land |
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| 3.3.2 Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverband (AWV) |
| 4. | Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur für das Wirtschaftsjahr 2023 |
| 5. | Bauleitplanung Trebur |
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| 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan |
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| 2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Flächennutzungsplan |
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| 3. Finanzierung |
| 6. | Bauleitplanung Trebur |
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| Bebauungsplan Gewerbegebiet Trebur „Am Bessheimer Weg“ |
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| 1. Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit geändertem Geltungsbereich |
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| 2. Beschluss der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan |
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| 3. Finanzierung |
| 7. | Bauleitplanung Trebur |
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| Bebauungsplan Trebur „Oderstraße 28 - 30“ |
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| 1. Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Rußloch - Erweiterung König Baustoffe GmbH“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB |
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| 2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan |
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| 3. Beschlussfassung zur Durchführung als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB |
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| 4. Finanzierung |
| 8. | Beschluss über die Benutzungs- und Entgeltordnung der gemeindlichen Liegenschaften und Sportstätten der Großgemeinde Trebur |
| 9. | Mehrausgaben nach § 100 HGO im Budget Personalkosten für das Haushaltsjahr 2022 |
| 10. | Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 05.12.2022, AT 1694 |
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| Resolution - Erhalt des Durchlaufes am Treburer Steindamms für den Sport |
| 11. | Antrag der FWT-Fraktion vom 03.11.2022, AT 1688 |
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| Befristete Stelle der Gemeindepflegerin |
| 12. | Schließung der SB-Filiale der Kreissparkasse Groß-Gerau in Astheim; |
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| Resolution der Gremien der Gemeinde Trebur |
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die Presse.
Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist
2. Beschluss über die Tagesordnung
Gemäß den Empfehlungen des Ältestenrates werden die Tagesordnungspunkte 4, 8, 9 und 11 auf die Tagesordnung A und die Tagesordnungspunkte 3, 5 bis 7 auf die Tagesordnung B genommen. Der Tagesordnungspunkt 10 Antrag der GLT-Fraktion lfd. Nr. 1639 vom 13.03.2022, Verkehrskonzept wurde im Ausschuss zurückgestellt und entfällt somit auch für die heutige Sitzung.
Vor Abstimmung über die Tagesordnung weist der Vorsitzende daraufhin, dass den Mitgliedern zwei Resolutionen vorliegen:
| - | Antrag aller Fraktion vom 05.12.2022, lfd. Nr. 1692, „Resolution - Erhalt des Durchlaufes am Treburer Steindamms für den Sport“ und eine |
| - | „Resolution-Schließung der SB-Filiale der Kreissparkasse Groß-Gerau in Astheim“ von Bürgermeister Jochen Engel und dem Vorsitzenden Dr. Andreas Mars. |
Für den Fall, dass die Resolutionen mit der notwendigen Mehrheit auf die Tagesordnung kommen, empfiehlt der Vorsitzende, die Resolution zum Steindamm als neuen Tagesordnungspunkt 10 und die Resolution Schließung SB-Filiale als Tagesordnungspunkt 12 auf die Tagesordnung B zu nehmen.
Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung jeweils einstimmig mit 26 Ja-Stimmen die Resolutionen auf die Tagesordnung zu nehmen.
Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen angenommen.
Ferner wird über die Tagesordnung A abgestimmt. Diese wird mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
3. Mitteilungen und Berichte
3.1. des Vorsitzenden
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft zu einer Gedenkminute für den verstorbenen Ehrenbeigeordneten Rolf Bernhard auf. Rolf Bernhard war von 1972 bis 1975 als Gemeindevertreter und von 1975 bis 2016 - also 41 Jahre - als Beigeordneter für die SPD-Fraktion tätig.
Mit Tatkraft und großem sozialem Engagement wirkte er für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger. Dafür danken wir ihm. Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.
Weiterhin informiert der Vorsitzende über die nichtöffentliche Info-Veranstaltung zum HH 2023 am Mi.,18.01.2023. Der Haushalt ist im Ratsinformationssystem eingestellt. Fragen können analog der letzten Jahre vorab oder am Infoabend eingereicht werden.
Am 02.03.2023 ist eine Bürgerversammlung zum Thema „Photovoltaik“ geplant.
3.2. des Gemeindevorstandes
Kontostand
Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 7.059.354,14 EUR. Derzeit wird kein Liquiditätsdarlehen an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur gewährt.
Gewerbesteuerveranlagung November
Die Gewerbesteuerveranlagung im November hatte Rückerstattungen in Höhe von 10.349 EUR zu verbuchen. Mehrere Betriebe haben ihre Gewerbesteuervorauszahlungen des Jahres 2022 herabgesetzt.
Die Gewerbesteuererträge belaufen sich auf insgesamt 5.595.109 EUR und liegen damit 1.325.109 EUR über dem Haushaltsansatz.
Geschäftsordnung für den Verwaltungsstab der Gemeinde Trebur
Der Verwaltungsstab ist Bestandteil des Krisenmanagements der Gemeinde Trebur.
Im Verwaltungsstab arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenslage benötigten beziehungsweise zuständigen Bereiche der eigenen Verwaltung mit.
Aufgabe und Zweck des Verwaltungsstabes ist es, unter den zeitkritischen Bedingungen eines Einsatzes, umfassende Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen Gesichtspunkte zu treffen.
Der Verwaltungsstab eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf
besteht. Dies wird insbesondere bei Großschadenslagen, Pandemien, Tierseuchen oder ähnliches und im Katastrophenfall gegeben sein.
Der Verwaltungsstab erledigt alle mit dem Ereignis, das zu seiner Bildung geführt hat, im Zusammenhang stehenden administrativ-organisatorischen Aufgaben, insbesondere:
• Vorbereitung von Entscheidungen
• Anordnung zum Vollzug von Entscheidungen
• Beratung beteiligter Behörden und des Gemeindevorstandes
• Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit
Die Geschäftsordnung mit Anlage für den Verwaltungsstab der Gemeinde Trebur tritt zum 1.1.2023 in Kraft
Ersatzbeschaffung des Gerätewagen-Logistik (GW-L1)
Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Trebur wurde die Beschaffung eines GerätewagenLogistik (GW-L1) in Höhe von 280.269,99 EUR incl. MwSt beauftragt.
Beschaffung eines Notstromanhängers zur Versorgung von Liegenschaften der Gemeinde Trebur
Die aktuelle Energiekrise zeigt deutlich auf, dass ein Blackout (langanhaltender und flächendeckender Stromausfall) ein durchaus realistisches Szenario ist. Für diesen Fall wurden bereits mehrere Liegenschaften (Feuerwehrhäuser, Bürgerhaus Astheim und Sporthalle Geinsheim) so umgerüstet, dass sie durch externe Stromeinspeisung mittels Stromerzeuger weiter betrieben werden können.
Für diesen Notstrombetrieb ist die Vorhaltung von großen Stromerzeugern erforderlich, die in Trebur bislang nicht vorhanden sind. Da dies zurzeit etliche Kommunen betrifft, hat der Wetteraukreis eine bundesweite Ausschreibung zur Beschaffung sogenannter „Sonderanhänger-Strom“ durchgeführt. Mit dem Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, wurde vereinbart, dass sich weitere Interessenten durch eine sogenannte „Massenmehrung“ ebenfalls an der Beschaffung beteiligen können.
Zur Versorgung von Liegenschaften der Gemeinde Trebur wurde die Beschaffung eines Notstromanhängers beauftragt.
Der Anhänger ist mobil und kann somit an verschiedenen Stellen nach Bedarf zur Starkstromerzeugung eingesetzt werden.
Die Kosten belaufen sich auf 71.516,62 Euro brutto. Hierbei handelt es sich um den Maximalpreis bei Vollausstattung. Dieser kann bei Nachverhandlungen bzw. durch Wegfall einzelner Module noch geringer werden.
Bürgerbeteiligung "Neue Ortsmitte Astheim"
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung „Neue Ortsmitte Astheim“ sind rund 100 Rückmeldungen eingegangen. Die Anregungen wurden zu Schlagworten zusammengefasst und nach der Häufigkeit sortiert.
Anschließend wurde ein Landschaftsplaner damit beauftragt, die gewichtigsten Vorschläge in das bisherige Konzept einzuarbeiten. Sobald ein Ergebnis vorliegt, soll es im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung in Astheim vorgestellt werden.
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Riedweges und des Weges auf dem Schwarzbachdamm
Nach entsprechender Beratung in der Riedwegkommission wurden die Planungsleistungen für die Sanierung des Riedweges für 15.622,11 EUR sowie die Planungsleistungen für die Sanierung des Weges auf dem Schwarzbachdamm für 11.637,08 EUR vergeben. Im Zusammenhang mit den Planungsleistungen werden auch die Förderanträge für die entsprechenden Landesförderungen ausgearbeitet.
Beschaffung eines Ausweis-/Service-Terminals (Dokumentenausgabebox)
Der Gemeindevorstand hat die Lieferung einer Dokumentenausgabebox (Ausweis-/Service-Terminal) zum Preis von rd. 29.000 EUR beauftragt.
Zur Optimierung des Bürgerservices für Bürger*innen der Gemeinde Trebur wird ein Abholterminal für Ausweise und Dokumente beschafft. Nach Fertigstellung des Ausweisdokumentes wird eine automa-
tisierte Benachrichtigung mit Abholcode an die Bürgerin bzw. den Bürger versandt. Das Ausweisdokument kann, nach erfolgreicher Authentifizierung, so dann 24/7 unabhängig von den Öffnungszeiten
und ohne Terminvereinbarung aus dem Service-Terminal entnommen werden.
Haushalt 2023
Der Gemeindevorstand hat den Haushalt 2023 festgestellt.
3.3. aus Verbänden und Beteiligungen
3.3.1. 4. Verbandsversammlung des Wasserwerk Gerauer Land
Gemeindevertreter Markus Lapp berichtet aus der Sitzung der Verbandsversammlung. Sollten noch Fragen aufkommen, können diese direkt an die Mitglieder der Verbandsversammlung gestellt werden.
3.3.2. Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverband (AWV)
Gemeindevertreter Ralf Nordmann berichtet aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverband. Sofern noch Fragen aufkommen, können diese direkt an ihn gestellt werden.
4. Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur für das Wirtschaftsjahr 2023.
Der Wirtschaftsplan 2023 wird wie folgt festgesetzt:
| 1. Im Erfolgsplan | |
| a) | mit Erträgen in Höhe von insgesamt — 3.193.827 EUR |
| b) | mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt — 3.145.141 EUR |
| c) | und mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt — 48.686 EUR |
| 2. Im Vermögensplan | |
| a) | Ausgaben von insgesamt — 3.710.244 EUR |
| b) | Einnahmen von insgesamt — 3.710.244 EUR |
3. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.266.586 EUR festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
5. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
5. Bauleitplanung Trebur
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Flächennutzungsplan
3. Finanzierung
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan
Für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 BauGB einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Photovoltaikanlage Kiebertsee“
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Flur13 in der Gemarkung Geinsheim: alle Flurstücke tlw.: 5, 6, 9, 17 bis 21, 98 und
99
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3 ha.
Anlass und Ziel der Planung
Ein zentrales Ziel der deutschen Klimaschutzpolitik ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Insbesondere die Energiewirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Perspektivisch soll und muss Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollen Wasseroberflächen eines Sees, welcher durch Rohstoffabbau entstanden ist, sinnvoll nachgenutzt und zur Gewinnung erneuerbarer Energien herangezogenen werden.
Aus den zuvor genannten Gründen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Kiesabbausee geschaffen werden, so dass die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ vorgesehen ist. Zur Umsetzung einer Planung in verbindliches Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Flächennutzungsplan
Für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich wird die Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 BauGB einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst den Bereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kiebertsee“.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kiebertsee“ und umfasst entsprechend die für den Bebauungsplan aufgelisteten
Flurstücke in der Flur 13, Gemarkung Geinsheim.
Anlass und Ziel der Planung
Zur Gewährleistung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“.
3. Finanzierung
Der Gemeinde entstehen keine Kosten durch den Beschluss.
6. Bauleitplanung Trebur
Bebauungsplan Gewerbegebiet Trebur „Am Bessheimer Weg“
1. Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit geändertem Geltungsbereich
2. Beschluss der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
3. Finanzierung
1. Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit geändertem Geltungsbereich
Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Stand November 2022 mit geändertem Geltungsbereich wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst nun in (Ergänzungen kursiv):
Flur 1: Flurstücke 745 tlw., 771 tlw., 1229, 1230/2 tlw.
Flur 23: Flurstücke 120/2, 121, 122,123, 123/2, 124, 125, 137, 138/1 jeweils tlw. Flur 24: Flurstücke 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6/2, 7/2, 8, 9, 10, 11, 12, 13 / 1 tlw., 86/6, 86/7.
2. Beschluss der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
Die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans einschließlich Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.
3. Finanzierung:
Der Gemeinde entstehen keine Kosten durch diesen Beschluss.
7. Bauleitplanung Trebur
Bebauungsplan Trebur „Oderstraße 28 - 30“
1. Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Rußloch - Erweiterung König Baustoffe GmbH“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan
3. Beschlussfassung zur Durchführung als beschleunigtes Verfahren
gem. § 13a BauGB
4. Finanzierung
1. Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Rußloch - Erweiterung König Baustoffe GmbH“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB
Für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Rußloch - Erweiterung König Baustoffe GmbH“ inklusive Durchführungsvertrag gem. § 1 Abs. 8 BauGB einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 24, der Gemarkung Trebur die Flurstücke 6/3, 354/2 (teilweise) und 354/4 /teilweise). Das Plangebiet hat eine Größe von 9.982 m².
Anlass und Ziel der Aufhebung:
Anlass und Ziel der Aufhebung ist die Änderung der Nutzungen im Vorhabengebiet insbesondere im Bereich der festgesetzten privaten Grünflächen. So sollen Zufahrten nach Osten und Süden zum geplanten Gewerbegebiet „Am Bessheimer Weg“ ermöglicht werden.
Anstelle des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen diese Grundstücke in einen Angebotsbebauungsplan einbezogen werden.
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan
Für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 BauGB einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Trebur „Oderstraße 28 - 30“.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke:
Flur 24: Flurstücke 6/3, 354/2, 354/3, 354/4 und 356
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist die Schaffung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes für den bestehenden Baustoffhandel und den Garten- und Landschaftsbaubetrieb auf dem Flurstück 356. Zusätzlich
soll durch die Einbeziehung der Wohn- bzw. Gewerbegebäude auf den Flurstücken 6/3, 354/2 und 354/3 eine gemischt genutzte Übergangszone, zwischen der südlich und westlich angrenzenden
Wohnbebauung und dem nördlich angrenzenden bestehenden sowie dem östlich angrenzenden geplanten Gewerbegebiet, entstehen.
3. Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Es wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trebur „Oderstraße 28 - 30“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
4. Finanzierung
Für die Gemeinde entstehen durch diesen Beschluss keine Kosten.
8. Beschluss über die Benutzungs- und Entgeltordnung der gemeindlichen Liegenschaften und Sportstätten der Großgemeinde Trebur
Das Gremium beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen die beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung der gemeindlichen Liegenschaften und Sportstätten der Großgemeinde Trebur zum 01.01.2023.
Die bisherige Entgeltordnung für die Benutzung gemeindlicher Liegenschaften und Sportstätten (gültig ab 01.01.2020, Beschluss Gemeindevertretung vom 16.12.2019) tritt mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft.
9. Mehrausgaben nach § 100 HGO im Budget Personalkosten für das Haushaltsjahr 2022
Es werden Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 80.000 Euro im Budget Personalkosten (Pos. 11 + 12 Ergebnishaushalt) einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen. Die Mehrausgaben werden dem Sachkonto 6201100 Haushaltskorrekturkonto pauschal zugeschlagen.
Mit dem Halbjahresbericht 2022 wurde bereits mitgeteilt, dass die Mehrausgaben zum Jahresende 2022 bei Position 11 und 12 Ergebnishaushalt bei rd. 76.500 Euro liegen.
Nach einer aktuellen Hochrechnung der Personalkosten für den Abrechnungsmonat Dezember 2022 betragen diese rd. 1.262.000 Euro. Aktuell sind im Gesamtbudget Personalkosten für 2022 noch rd. 1.182.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem neuen Tarifvertrag im SuE-Bereich ist ab Juli 2022 eine Zulage an die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu zahlen. Hier entstanden nicht kalkulierte Mehraufwendungen in Höhe von rd. 65.000 Euro.
Zudem wurde gem. GV-Beschluss vom 28.09.2022 ab Oktober 2022 der Stundenlohn der geringfügig Beschäftigten an den neuen Mindestlohn angepasst. Auch hier entstanden Mehrausgaben in Höhe von rd. 15.000 Euro.
Die Mehrausgaben sind unabweisbar, da für vertragliche Verpflichtungen (Arbeitsverträge) ein Rechtsanspruch besteht. Weiterhin waren sie zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung unvorhersehbar.
Nach derzeitigem Stand sind im Gesamtbudget Personalkosten für 2022 noch rd. 1.182.000 Euro verfügbar. Somit werden noch rd. 80.000 Euro benötigt.
Die Mehrausgaben sind über Mehrerträge bei Produkt 61-6110-01 (Steuern, allgem. Zuweisungen, allgem. Umlagen), Sachkonto 5553000 (Gewerbesteuer) gedeckt.
10. Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 05.12.2022, lfd. Nr. 1694, Resolution - Erhalt des Durchlaufes am Treburer Steindamms für den Sport
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen den Gemeindevorstand sowie den Vorsitzenden zu beauftragen, das Beschlusspapier an die entscheidungstreffenden Behörden (Regierungspräsidium Darmstadt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Landrat des Kreises Groß-Gerau, Untere Naturschutzbehörde) weiterzuleiten:
Der Steindamm Trebur bildet eine wichtige Verbindung zwischen den Rheinauen in Gemarkung Trebur und der Nonnenaue. Ebenso bietet der Steindamm zwei direkte Wasserdurchlässe vom Rhein in den Altrheinarm, die bis nach Ginsheim führen.
Einer der genannten Wasserdurchlässe hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer willkommenen Trainingsstätte für Kanuten und Wildwassersportler*innen entwickelt. Sportler*innen aus allen Teilen Deutschlands nutzen diesen Ort, um sich beispielsweise für anstehende Wettkämpfe wie Europa- und Weltmeisterschaften vorzubereiten oder eine intensive Trainingseinheit zu absolvieren.
Im Übrigen ist der Durchlass im Umkreis von 300 km die einzige natürliche Trainingsmöglichkeit!
Aber ebenso sind es auch viele Breitensportler, die dort ihren Sport ausüben und darüber hinaus nutzen verschiedene DLRG-Verbände diesen Ort zu Wasserrettungsübungen.
Aus Presse und den sozialen Medien wurden die Gremien der Gemeinde Trebur erst auf das Projekt/Vorhaben aufmerksam, den ersten Wasserdurchlass zu „beruhigen“ und dort eine ökologische Maßnahme auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
Als höchstes Organ der Gemeinde Trebur bedauern wir, dass die Gemeinde in keinster Weise zuvor über das Vorhaben informiert, um eine Stellungnahme gebeten oder in geeigneter Weise am Verfahren beteiligt wurde.
Wir hätten es begrüßt, wenn die Gemeinde Trebur frühzeitig in das Verfahren miteinbezogen worden wäre.
Die Gemeindevertretung Trebur spricht sich für den Erhalt des ersten Durchlaufes am Treburer Steindamm in seiner jetzigen Form und insbesondere der damit verbundenen möglichen weiteren Nutzung durch den Kanu-/Wildwassersport aus.
Unserer Auffassung nach sollte dies auch im Einklang mit den verfolgten Zielen möglich sein, denn es gibt einen zweiten Durchlass vom Rhein in den Altrhein, der ca. 50 m weiter nördlich auf dem Steindamm entlang gelegen ist.
Dieser wurde in den 80er Jahren gewissermaßen „beruhigt“ und bietet nur noch einen geringen Wasseraustausch zwischen Rhein und Altrhein.
Dieser beruhigte Durchlass ist prädestiniert für ökologische Maßnahmen, welche die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllt und einen idealen Ort dafür darstellen würde.
Bei einer Umsetzung der Maßnahmen am zweiten Durchlass könnte somit der erste Durchlass für die weitere Nutzung durch den Sport und Rettungsübungen erhalten bleiben.
Mit einer solchen Umsetzung würde gezeigt, dass Umwelt- und Naturschutz und die Ausübung des Wassersports im Einklang miteinander stehen können.
11. Antrag der FWT-Fraktion vom 03.11.2022, lfd. Nr. 1688, Befristete Stelle der Gemeindepflegerin
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:
| 1. | Der Fortbestand der Stelle der Gemeindepflegerin wird von der Dauer des Landesförderprogrammes entkoppelt. |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die entsprechend notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Stelle der Gemeindepflegerin im Falle eines Auslaufens des Förderprogrammes des Landes Hessen oder im Falle einer Reduzierung der Förderungssumme/Fördersatzes weiter bestehen bleibt. |
12. Schließung der SB-Filiale der Kreissparkasse Groß-Gerau in Astheim; Resolution der Gremien der Gemeinde Trebur
Ralf Nordmann, CDU-Fraktion, stellt den Antrag den nachstehenden Wortlaut ersatzlos zu streichen:
Sollte dennoch unerwarteterweise ein für die Kreissparkasse untragbarer Zuschussbedarf anfallen, haben wir darüber hinaus eine laufende Zuwendung in Aussicht gestellt, um die weitere Verfügbarkeit der SB-Automaten zu unterstützen.
Die Gemeindevertretung lehnt die Streichung mit 17 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen ab.
Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung mit 26 Ja-Stimmen die nachstehende Resolution zur Schließung der SB-Filiale der Kreissparkasse Groß-Gerau in Astheim.
An den Vorstand der
Kreissparkasse Groß-Gerau
An den Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Groß-Gerau
die Gemeinde Trebur bedauert und verurteilt den Beschluss der Gremien der Kreissparkasse Groß-Gerau, ihre SB-Filiale im Ortsteil Astheim zu schließen. Nach dem Wegfall des persönlichen Kunden-
services in der Astheimer Filiale sind lediglich die Selbstbedienungsautomaten für Bargeld, Kontoauszüge und Überweisungen vor Ort verblieben. Schon dieser Schritt war damals nicht nachvollziehbar und stellt für viele Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils bis heute eine enorme Einschränkung dar.
Durch Ihre Entscheidung, zum 31. Dezember 2022 auch die verbliebenen Automaten zu entfernen, wird nun allerdings auch die letzte, geringstmögliche Dienstleistung gegenüber ihren Astheimer Kundinnen und Kunden eingestellt.
Das Vorgehen der Sparkasse widerspricht unserer Auffassung nach Ihrem öffentlichen Auftrag im Sinne der sogenannten Gewährleistungs- sowie der Struktursicherungsfunktion.
Nach beiden Aufträgen muss sie flächendeckend vor Ort bleiben, insbesondere in strukturschwachen Gebieten, zu denen auch Astheim zählt.
Die Schließung ist ein Verlust für den strukturschwachen Ortsteil. Für ältere oder nicht mobile Bürgerinnen und Bürger ist die Schließung der SB-Filiale ein unüberwindbares Hindernis bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte. Wir erinnern daher an den Grundauftrag der Sparkassen, der sich auch in der Sparkassensatzung des Kreises niederschlägt. Dort heißt es, dass die Kreissparkasse eine „…dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“ § 1 (2) sei. In der Sparkassensatzung des Kreises heißt es weiter: „…die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“ §2 (5).
Selbst unter Würdigung Ihrer Kostenargumentation ist Ihr Vorgehen in keinster Weise nachvollziehbar und akzeptabel, nachdem Sie gerade erst im Juli dieses Jahres von einem neuen Rekordgewinn in 2021 von ca. +13% gegenüber dem Vorjahr berichten konnten.
Mit der Schließung sehen wir den gemeinen Nutzen gefährdet. Insbesondere der Slogan „Der Mensch steht im Mittelpunkt - immer und überall“, der auf Ihrer Homepage zu lesen ist, wird leider nicht mehr gelebt.
Entsprechendes gilt für den zitierten Auftrag der nicht vorrangigen Gewinnerzielungsabsicht. Da der Wegfall der Automaten hauptsächlich mit der geringen Nutzung und dementsprechend hohen Kosten verbunden war, haben wir Ihnen bereits angeboten gemeinsam einen Standort im Bereich des Astheimer Bürgerhauses zu suchen.
Diesen würde die Gemeinde Trebur selbstverständlich und im Sinne des Gemeinwohls mietfrei zur Verfügung stellen. Sollte dennoch unerwarteterweise ein für die Kreissparkasse untragbarer Zuschussbedarf anfallen, haben wir darüber hinaus eine laufende Zuwendung in Aussicht gestellt, um die weitere Verfügbarkeit der SB-Automaten zu unterstützen. Leider waren diese Angebote bislang vergebens.
Die Gremien der Gemeinde Trebur appellieren aufgrund der obigen Situation nun eindringlich an den Verwaltungsrat, insbesondere an dessen Vorsitzenden Landrat Thomas Will, sowie an den Vorstand der Kreissparkasse Groß-Gerau ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Unser vorstehendes Angebot sowie unser unsere stetige Gesprächsbereitschaft zur Lösungsfindung bekräftigen wir an dieser Stelle erneut.
Für eine kurzfristige Antwort in dieser Sache danken wir vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Die Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 8 können auf der Homepage https://trebur.de/leben-in-trebur/amtliche-bekanntmachungen.html oder im Rathaus Trebur, 1. Stock, Zimmer 16 eingesehen werden.