Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenschlussgesetzes (HLöG) wird auf Antrag des Gewerbevereins Trebur e.V. folgender verkaufsoffener Sonntag festgesetzt:
16. März – „Rad Los“ Fahrradflohmarkt und Künstlermarkt
An diesem Tag dürfen Verkaufsstellen für Waren aller Art im Ortsteil Trebur offengehalten werden. Die Öffnungszeiten dürfen sechs zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und müssen spätestens um 20 Uhr enden. Weiterhin sollen die Öffnungszeiten außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.