am Freitag, 18.11.2022, von 20:00 bis 22:55 Uhr
Ort: Rathaus Trebur, Ratssaal
Gemeindevertretung
Mars, Andreas, Dr. Vorsitzender
Lukas, Rüdiger Stellvertreter
Mars, Sonja, Dr. Stellvertreterin
Dehler, Stephan Stellvertreter
Mussel, Constantin Stellvertreter
Bernt, Norman
Bunk, Lilly
Fuchs, Barbara
Fückel, Reinhard
Horn, Christopher
Jahn, Ioannis
Kindinger, Martina
Krichbaum, Erhard Philipp
Krumb, Uwe
Lapp, Markus
Leppla, Renate
Lindemann, Günther
Lukas, Ute
Möbus, Jürgen
Nordmann, Ralf Fraktionsvorsitzender
Poetsch, Günther
Rörig, Willi
Schad, Karlheinz
Schickling, Astrid
Stich, Jan
Tiefel, Peter
Gemeindevorstand
Engel, Jochen
Bachmann, Jan
Buhrmester, Regina
Protokollführer/in
Kunert, Bianca
Abwesend:
Gemeindevertretung
Fückel, Luca Manuel
Rühl, Willi Stellvertreter
Kraft, Roland
Tiefel, Pascal
Vöglin, Jan
Gemeindevorstand
Demel, Sabrina
Egner, Heinrich
Exner, Reinhard
Frank, Harry
Frick, Harald
Paukner, Yasemin Co-Vorsitzende
Integrations-Kommission
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschluss über die Tagesordnung |
| 3. | Mitteilungen und Berichte |
| 3.1 | des Vorsitzenden |
| 3.2 | des Gemeindevorstandes |
| 3.3 | aus Verbänden und Beteiligungen |
| 3.3.1 | Verbandsversammlung der Riedwerke |
| 4. | Wahlen |
| 4.1 | Wahl eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds in die Brandschutzkommission — BV/3262/2022 |
| 4.2 | Wahl von Mitgliedern in die Marketingkommission — BV/3279/2022 |
| 4.3 | Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Integrationskommission — BV/3280/2022 |
| 4.4 | Wahl von Mitgliedern in die Kindergartenkommission — BV/3286/2022 |
| 5. | Beförsterungskonzept — K/3228/2022 |
|
| - Eignung der Waldfläche in Trebur für Ökopunktemaßnahmen |
| 6. | Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten — BV/3237/2022 |
| 6.1 | Änderungsantrag der GLT-Fraktion |
| 6.2 | Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion |
| 7. | Bebauungsplan Trebur - 1. Änderung des Bebauungsplans "Astheimer Straße" — BV/3269/2022 |
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| 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB |
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| 2. Beschluss über den Entwurf der Bebauungsplanänderung |
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| 3. Beschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB |
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| 4. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB |
| 7.1 | Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1684, |
|
| PV-Überdachung der öffentlichen Parkplätze |
| 8. | Neubau Kleine Welt — BV/3278/2022/1 |
| 8.1 | Antrag der GLT-Fraktion vom 08.11.2022, Lfd. Nr. 1689, Kita Kleine Welt |
| 8.2. | Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2022, lfd. Nr. 1690, zum TOP 8 Neubau Kita Kleine Welt Geinsheim |
| 9. | Gestaltungssatzung Ortskern Trebur — BV/3271/2022/1 |
| 9.1 | Änderungsantrag der GLT-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1685, |
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| Gestaltungssatzung Ortskern Trebur |
| 9.2. | Änderungsantrag der FWT-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1686, Gestaltungssatzung |
| 9.3 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion |
| 10. | Stellplatzsatzung der Gemeinde Trebur — BV/3270/2022/1 |
| 10.1 | Änderungsantrag der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, |
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| lfd. Nr. 1681, Stellplatzsatzung |
| 10.2 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion |
| 10.3 | Änderungsantrag der GLT-Fraktion |
| 11. | Flächenentsiegelung |
| 11.1 | Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1664, |
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| Entsiegelung von Flächen |
| 11.2 | Ergänzungsantrag der GLT-Fraktion vom 08.09.2022, lfd. Nr. 1673, Entsiegelung Flächen |
| 12. | Antrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1665, |
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| Sammelstelle Blumenzwiebel auf den Friedhöfen der Großgemeinde |
| 13. | Antrag der FWT-Fraktion vom 13.09.2022, lfd. Nr. 1671, |
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| Schnellladestation - "Lade-Hub" |
| 14. | Antrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1669, |
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| Informationsveranstaltung Photovoltaik "Solarstrom für alle" |
| 15. | Antrag der GLT-Fraktion vom 13.10.2022, lfd. Nr. 1676, |
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| Verbot von Schottergärten |
| 16. | Kenntnisnahme der produktübergreifenden Mittelverschiebungen — K/3260/2022 |
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| innerhalb der Budgets gemäß Ziffer 9 der "Haushaltsvermerke zur Ausführung des Haushaltsplanes 2022" |
| 17. | Bäume in der Gemeinde Trebur |
| 17.1 | Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 13.10.2022, lfd. Nr. 1677, |
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| Landschaftsprägende Bäume |
| 17.2 | Gemeinsamer Antrag der SPD- und FWT-Fraktion vom 28.09.2022, lfd. Nr. 1680, Mehr Bäume in der Großgemeinde |
| 18. | 1. Kenntnisnahme: — BV/3263/2022 |
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| Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung. getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung für die Jahre 2023 bis 2024 |
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| 2. Beschluss: |
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| Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Trebur |
| 19 . | Antrag der FWT-Fraktion vom 17.10.2022, lfd. Nr. 1678, Teilnahme am „Wattbewerb“ |
| 20. | Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Trebur, — BV/3054/2021/1 |
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| Nauheim und Büttelborn; Digitalisierung |
| 21. | Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1687, |
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| Nutzung der Geothermiebohrung von Lithium und Energie aus Prozesswärme für ein Fernwärmenetz im Gewerbegebiet Am Bessheimer Weg |
| 22. | Antrag der CDU-Fraktion vom 18.11.2022, lfd. Nr. 1691, |
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| Astheims Geldversorgung sicherstellen |
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| - Bereitstellung eines geeigneten Platzes für einen Geldautomaten in Astheim |
| 23. | Anfragen |
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| 23.1 Anfrage der GLT-Fraktion vom 21.08.2022, lfd. Nr. 1659, |
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| Klimakommune |
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| 23.2. Anfrage der FWT-Fraktion vom 17.10.2022, lfd. Nr. 1679, |
|
| Unterstützung von Vereinen und Verbänden im sozialen Sektor |
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| 23.3. Anfrage der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1682, Umsetzungsstand Beschluss 1550 |
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| 23.4. Anfrage der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1683, Umsetzung des Beschlusses Kinder- und Jugendbeteiligung |
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die Presse.
Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
2. Beschluss über die Tagesordnung
Gemäß den Empfehlungen des Ältestenrates werden die Tagesordnungspunkte 5, 11 bis 14, 16, 17, 19 bis 21 auf die Tagesordnung A und die Tagesordnungspunkte 3, 4, 6 bis 10, 15, 18, 22 und 23 auf die Tagesordnung B genommen.
Vor Abstimmung über die Tagesordnung weist der Vorsitzende daraufhin, dass zwei Ergänzungs-/Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkt 8 „Neubau Kleine Welt“ vorliegen, jedoch nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies ist zum einen der Antrag der GLT-Fraktion, welcher den Unterpunkt 8.1 erhält und zum anderen ist dies der Antrag der CDU-Fraktion, welcher als Unterpunkt 8.2 behandelt
wird. Darüber hinaus weist der Vorsitzende daraufhin, dass heute Abend ein schriftlicher Antrag der CDU-Fraktion betreffend „Astheims Geldversorgung sicherstellen - Bereitstellung eines geeigneten
Platzes für einen Geldautomaten in Astheim“ eingegangen ist. Für den Fall, dass dieser Antrag mit der notwendigen Mehrheit auf die Tagesordnung kommt, empfiehlt der Vorsitzende, diesen als neuen
Tagesordnungspunkt 22 auf die Tagesordnung B zu nehmen. Der bisherige Tagesordnungspunkt 22 „Anfragen“ wird dann neuer Tagesordnungspunkt 23. Anschließend erläutert Herr Mussel die
Dringlichkeit des Antrages und steht für Fragen zur Verfügung. Im Anschluss daran beschließt die Gemeindevertretung mit 26 Ja-Stimmen, den Antrag als Tagesordnungspunkt 22 auf die Tagesordnung zu nehmen.
Die geänderte Tagesordnung wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen.
Ferner wird über die Tagesordnung A abgestimmt. Diese wird mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
3. Mitteilungen und Berichte
3.1. des Vorsitzenden
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft zu einer Gedenkminute für Herrn Wolfgang Parscinsky auf. Herr Parscinsky war von 1977 bis 1991 Mitglied der Gemeindevertretung und von 1993 bis 1998
als Beigeordneter für die CDU tätig. Er hat im Anschluss daran im Dezember 1998 die Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordneter“ erhalten.
Weitere Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung:
Mandatsniederlegungen
Lars Bamberg, FWT-Fraktion, hat sein Mandat niedergelegt, für ihn ist Erhard Krichbaum nachgerückt.
Sabine Koppetsch, CDU-Fraktion hat ihr Mandat niedergelegt. Jürgen Roos und Björn Burger haben auf das Mandat als Nachrücker verzichtet. Folglich ist Pascal Tiefel nachgerückt.
Mitglieder in den Ausschüssen
Die FW-Fraktion hat für den ausgeschiedenen Lars Bamberg Erhard Krichbaum benannt.
Die CDU-Fraktion hat die Benennung ihrer Ausschussmitglieder aktualisiert (vgl. meine Schreiben vom 15. November 2022).
Aufgabenverteilung der Ausschüsse
Im Rahmen der letzten Ältestenratssitzung am 3. November haben sich die Ausschussvorsitzenden verständigt, dass die Themen Verkehr und Digitalisierung zukünftig vom HFA beraten werden sollen.
Damit soll die Menge an zu behandelnden Themen gleichmäßiger unter den Ausschüssen aufgeteilt werden.
Die Fraktionen werden um Kenntnisnahme und Berücksichtigung gebeten.
Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher*innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden
Am 20. Oktober fand in Kiedrich die jährliche Versammlung statt. Gewählt wurde der neue Landesvorstand (Lothar Seitz/Bad Hersfeld - Vorsitz, Marin Hanika - Langgöns, Harald Schöning - Dieburg).
Der hessische Innenminister Peter Beuth hielt einen Vortrag zum Thema Digitalisierung in der HGO.
Dabei wurde u.a. der Umgang im Zuge der Pandemie, Präsenzsitzungen etc. erörtert.
Es wurde vereinbart, dass von Seiten des HMdIS eine Arbeitsgruppe zum Thema Digitalisierung der Kommunalpolitik ins Leben gerufen werden soll. Hierfür habe ich die Bereitschaft geäußert, mitzu-
arbeiten.
Einladung Jahresabschluss
Nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember lade ich zu einem Umtrunk ein.
Bei trockenem Wetter findet dies auf der Terrasse des Rathauses bei warmen Getränken statt, bei schlechtem Wetter im Foyer des Rathauses.
3.2. des Gemeindevorstandes
Kontostand
Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 8.648.071 EUR. Derzeit wird kein Liquiditätsdarlehen an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur gewährt.
Gewerbesteuerveranlagung im Oktober
Bei der Gewerbesteuerveranlagung im Oktober 2022 wurden weitere Erträge in Höhe von 366.371 EUR veranlagt. Davon sind rund ein Drittel dem Logistikzentrum Geinsheim zuzurechnen.
Die Gewerbesteuererträge belaufen sich insgesamt auf 5.603.193 EUR und liegen damit 1.333.193 EUR über dem Haushaltsansatz.
Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
Im dritten Quartal 2022 haben sich die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (-15,6%) sowie an der Umsatzsteuer (- 19,1 %) gegenüber dem Vorjahresquartal (3. Quartal 2021) negativ entwickelt. Konkret bedeutet das für die Gemeinde Trebur Mindererträge in Höhe von 324.500 EUR.
Laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind diese Effekte auf die steuerliche Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Energiekrise zurückzuführen (Kinderbonus, Anhebung von Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die temporäre Absenkung der Energiesteuer sowie die Auszahlung der Energiepreispauschale). Diese Maßnahmen wirken sich finanziell nicht nur auf Bundesebene, sondern sind ebenso bei den Steueranteilen der Länder und Kommunen spürbar.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund folgert aus den aktuellen Veröffentlichungen des BMF sowie des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMF), dass sich die vorgenannten Effekte nicht auf das vierte Quartal 2022 auswirken werden.
Im Nachgang hat das HMF mit Schreiben vom 15.11.2022 mitgeteilt, dass der Bund eine Kompensationszahlung an die Länder und Kommunen leistet. Diese beläuft sich für die Gemeinde Trebur auf 40.950 EUR.
Neubau Feuerwehr Trebur
Am 16.11.2022 ist der Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Trebur eingegangen. Die Zuwendung beläuft sich auf 349.250 EUR.
Zudem fand in der letzten Woche ein Abstimmungstermin mit der Unfallkasse Hessen statt, die im Vorfeld des Bauantrages überprüft hat, ob der ausgearbeitete Bauplan alle Vorgaben erfüllt. Es wurden geringfügige Anregungen geäußert, die noch mit in die Planung einfließen, so dass das Bauantrag dann zeitnah eingereicht werden kann.
Sanierung Eigenheim Trebur
Bereits im Jahr 2021 hat die Gemeinde Trebur beim Bund einen Förderantrag zur Sanierung des Eigenheims im Rahmen des Förderprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur gestellt. Da das Förderprogramm damals deutlich überzeichnet war, konnte kein Zuschuss bewilligt werden.
In diesem Jahr hat die Bundesregierung des Förderprogramm neu aufgelegt, so dass der Gemeindevorstand erneut einen Förderantrag ausgearbeitet und eingereicht hat. Im Falle der Bewilligung beläuft
sich die Förderung maximal auf 45% der Sanierungskosten. In Ausnahmefällen kann eine höhere Zuwendung gewährt werden. Eine Antwort steht bislang noch aus.
Zudem hat das Planungsbüro Archikon zwischenzeitlich die beauftragte Genehmigungsplanung abgeschlossen, so dass der für die Sanierung erforderliche Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden konnte.
Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Hessenaue
Am 17.11.2022 wurde die bau- und denkmalrechtliche Genehmigung zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Hessenaue zugestellt. Der Genehmigung ging seit der Antragstellung im Frühjahr 2022 eine längere Wartezeit voraus.
Nach erfolgter Genehmigung darf nun mit der Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen begonnen werden.
Beauftragung von Ingenieurleistungen für den Endausbau der Bannzäune
Der Gemeindevorstand hat die Vergabe die Planungsleistungen für den Endausbau der Straße „Die Bannzäune“ in Geinsheim beschlossen.
Die an der Straße liegenden Grundstücke sind bereits seit über 20 Jahren bebaut, aber die Verkehrsfläche befindet sich noch im Zustand der damaligen Baustraße. Zudem bestehen zwischen der Fahrbahn und den Grundstücken teilweise erhebliche Höhenunterschiede. Die beauftragten Ingenieurleistungen sind daher für die entsprechende Ausführungsplanung zum Endausbau erforderlich.
Die Planungskosten belaufen sich auf 77.436 EUR.
Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle Geinsheim
Der Gemeindevorstand hat die Verpachtung der Dachfläche der Sporthalle Geinsheim zur Errichtung einer Photovoltaikanlage beschlossen. Die Anlage erreicht eine Gesamtleistung von 100 kWp und wird bereits aufgebaut. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2023 geplant.
Statt einer Pachtzahlung wurde ein Stromliefervertrag für die direkte Stromabnahme aus der Photovoltaikanlage vereinbart. Der Strompreis wurde für die kommenden zehn Jahre auf 0,24 EUR festgelegt.
Ausgehend von einer anzunehmenden Direkteinspeisung von rund 18 % des Jahresverbrauchs der Sporthalle (insbesondere für die Lüftung, die auch tagsüber läuft) ergibt sich bei konservativer Betrachtung eine mittlere jährliche Einsparung von mindestens 4.650 EUR. Da die Preisbindung der kreisweiten Stromlieferung mit Ablauf des Jahres 2023 endet und dann eine deutliche Erhöhung der Strompreise zu erwarten ist, dürfte die Einsparung durch die PV-Anlage dementsprechend höher ausfallen.
Der Unternehmer übernimmt die Haftung für die gesamte Anlage. Insbesondere wird er die erforderlichen Maßnahmen zur Taubenabwehr von Beginn an ergreifen.
Energetische Sanierung im Quartier
Am 07.09.2022 wurde in der Sitzung des BLUE erstmals das KfW-Förderprogramm zur energetischen Stadtsanierung vorgestellt. Ziel ist die Erstellung von Konzepten zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz in Quartieren. Anschließend folgt die Schaffung von energieeffizienten Versorgungssystemen zur gemeinschaftlichen Nutzung.
Der Zuschuss beläuft sich auf 75% der Kosten zur Erstellung des Konzeptes sowie der anschließenden Kosten für die Beschäftigung/Beauftragung eines „Sanierungsmanagers“ der sich im
die Konzeptumsetzung kümmert.
Hierzu hat der Gemeindevorstand gemeinsam mit dem Büro „Infrastruktur und Umwelt“ einen Förderantrag ausgearbeitet, der in der nächsten Woche bei der KfW eingereicht wird.
Verzögerungen bei Errichtung der neuen Sirenenstandorte
Seitens der beauftragten Firma wurde dem Gemeindevorstand mitgeteilt, dass es bei der Errichtung der neuen Sirenenstandorte zu Verzögerungen kommt. Infolge der Energiekrise mussten mehrere Galvanisierungsbetriebe (Verzinkereien) schließen, wodurch die Beschaffung von Sirenenmasten derzeit kaum möglich ist.
Die Maßnahme kann daher nicht mehr, wie ursprünglich geplant, in 2022 abgeschlossen werden. Eine neue Terminabstimmung für das Jahr 2023 wird in Kürze erfolgen.
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Gemeinsam mit den Gemeinden Nauheim und Büttelborn wurde, unter Federführung des Wasserwerks Gerauer Land, ein Smart-City-Konzept zur Umrüstung und Steuerung der Straßenbeleuchtung erarbeitet.
Die Besonderheit besteht in der Einbindung der LoRaWAN-Funktechnologie, mit der das Wasserwerk bereits die neuen Wasserzähler aus der Ferne auslesen kann. Mittels dieser Funktechnik können aber auch Straßenlaternen angesteuert werden, um diese beispielsweise quartiersweise zielgerichtet ein- und auszuschalten oder zu dimmen. In Kombination mit einer Umrüstung auf LED-Leuchtmittel,
lassen sich so rund 70% des Stromverbrauchs einsparen. Da diese Ausführung hessenweit einmalig wäre, wurde sie vom Hessischen Ministerium für digitale Strategie und Entwicklung als Innovations-
projekt im Sinne der Förderrichtlinie „Starke Heimat Hessen“ für grundsätzlich förderfähig erklärt.
Daher haben die drei Kommunen gemeinsam mit dem Wasserwerk, einem Ingenieurbüro, der Landesenergieagentur (LEA) sowie einer Förderberatungsstelle des Landes innerhalb weniger Wochen einen umfangreichen Förderantrag ausgearbeitet, der in der nächsten Woche beim Digitalministerium eingereicht wird.
Im Falle der Bewilligung beläuft sich die Förderung auf 90% der Investitionskosten für die gesamten Lampenköpfe (Leuchte und LoRa-Empfänger).
Da das Projekt sehr umfangreich und bedeutend ist und neben der Straßenbeleuchtung noch weitere Komponenten enthält, soll es zeitnah in einer Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Einbau eines elektrischen Schließsystems in verschiedenen Liegenschaften
Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung und dem Einbau von elektrischen Schließanlagen in insgesamt acht Liegenschaften beschlossen. Die Kosten belaufen sich auf 46.701 EUR.
Ziel ist es, dass mittelfristig alle Liegenschaften mit solchen Schließsystemen ausgestattet sind. Dies bringt in der täglichen Praxis, insbesondere bei der Gebäudeunterhaltung, aber auch bei der Vermietung, erhebliche Vorteile mit sich und erleichtert die Arbeitsabläufe.
Corona-Tests für die Kindertagesstätten
Für die anstehende Winterperiode (Anfang Dezember bis Ende März) werden in den Kindertagesstätten wieder Corona-Tests bereitgestellt werden. Das Land Hessen bezuschusst bis zu zwei Tests pro Kind und Woche mit 50 %.
Nach einer Abfrage der Eltern wird sich die Teilnahmequote wieder auf rund 50 % aller Kinder belaufen. Dementsprechend wurden 7.500 Tests zum Preis von 11.500 EUR bestellt. Das Landesförderung wird im Nachgang erstattet.
Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Vereine
Die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Trebur bestehen bereits seit drei Jahren. Dabei wurden 6 Jubiläen und 33 Einzelmaßnahme von 24 verschiedenen Vereinen gefördert. Die ausgezahlten Vereinszuschüsse belaufen sich auf insgesamt 46.800 EUR.
Nach der dritten Auflage der Förderung wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Ortsvereine zu einer Evaluationsveranstaltung eingeladen.
Laut vorgetragener Rückmeldungen der Vereine darf das von der Gemeindevertretung ins Leben gerufene Förderprogramm durchaus als Erfolgsprojekt gesehen werden. Es wurde geschildert, dass die Förderung unbürokratisch beantragt werden kann und die Vereine an vielen Stellen, insbesondere bei der Unterhaltung von Vereinsheimen, Anlagen und Geräten, wirksam unterstützt werden.
Die inhaltlichen Änderungswünsche an der Vorgehensweis waren sehr überschaubar und wurden vom Gemeindevorstand bereits in der Neufassung der Richtlinie übernommen. Die Änderungen sowie
eine transparente Übersicht aller geförderten Maßnahmen werden im „Zwischenbericht Vereinsförderung“, in der kommenden ASKS-Sitzung am 23.11.2022, ausführlich vorgestellt.
Fassadenreinigung Oppenheimer Straße / Ende der Wiederverfüllung am Kiebertsee
In der „Vereinbarung zur Beendigung des Verfüllbetriebs am Kiebertsee“ wurde verbindlich festgehalten, dass die der Straße zugewandten Häuserfassaden in der Oppenheimer Straße (Teilstück
zwischen Ortsausgang Richtung Kornsand und dem Alten Rathaus) nach dem Ende der Verfüllung professionell gereinigt werden. Die Gesamtkosten sind durch die Firma Dyckerhoff zu tragen, da
deren Materialanlieferung maßgeblich zur Verschmutzung der dortigen Fassaden beigetragen hat.
Auf Initiative der gemeindlichen Liegenschaftsverwaltung wurden die vereinbarten Reinigungsleistungen Anfang November umgesetzt. Die Abrechnung mit der Fa. Dyckerhoff ist in Kürze abgeschlossen.
Unterbringung von Geflüchteten im „Astheimer Schlösschen“
Der Gemeindevorstand hat die Mitteilung erhalten, dass durch den Kreis Groß-Gerau in Kürze bis zu 20 Geflüchtete im Anwesen „Astheimer Schlösschen“ untergebracht werden. Ob anschließend noch
weitere Unterbringungen folgen ist derzeit noch unklar.
Darüber hinaus finden in der nächsten Woche mit dem Fachbereich Soziale Sicherung des Kreises Groß-Gerau Gespräche über den Zustand der Gemeinschaftsunterkunft Hans-Böckler-Straße 18 (ehemaliges Hotel Feldblick) statt.
Bericht Umgehungsstraße
Der Bericht zum Projektfortschritt der Umgehungsstraße ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Bis zum Jahresende soll eine schriftliche Bürgerinformation erstellt werden, mit der die Öffentlichkeit per
Pressemitteilung umfassend über den aktuellen Stand der Planungen informiert wird.
3.3. aus Verbänden und Beteiligungen
3.3.1. Verbandsversammlung der Riedwerke
Das Verbandsmitglied Berthold Stadion berichtet aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-Gerau.
Die Sitzungsunterlagen werden für die Gremienmitglieder in das Ratsinformationssystem eingestellt.
4. Wahlen
4.1. Wahl eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds in die Brandschutzkommission
Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen in offener Abstimmung Herrn Roland Kraft in die Brandschutzkommission.
Herr Kraft ist heute Abend nicht anwesend. Er hat allerdings schriftlich erklärt, dass er das Amt im Falle einer Wahl annehmen werde. Infolgedessen ist Herr Kraft auch gleichzeitig kein stellvertretendes Mitglied mehr in der Brandschutzkommission.
Der Sitz des stellvertretenden Mitglieds bleibt bis auf Weiteres vakant.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
4.2. Wahl von Mitgliedern in die Marketingkommission
Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen in offener Abstimmung Herrn Jürgen Möbus als Mitglied in die Marketingkommission.
Auf Befragen des Vorsitzenden nimmt Herr Möbus die Wahl an.
Vor Abstimmung über die Wahl eines sachkundigen Bürgers folgt eine persönliche Vorstellung von Herrn Herbert Fückel.
Im Anschluss daran wird Herr Fückel als sachkundiger Bürger mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung in offener Abstimmung in die Kommission gewählt.
Auf Befragen des Vorsitzenden nimmt Herr Fückel die Wahl an.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
4.3. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Integrationskommission
Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen in offener Abstimmung Herrn Pascal Tiefel als stellvertretendes Mitglied in die Integrationskommission.
Herr Tiefel ist heute Abend nicht anwesend. Er hat allerdings schriftlich erklärt, dass er das Amt im Falle einer Wahl annehmen werde.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
4.4. Wahl von Mitgliedern in die Kindergartenkommission
Die Gemeindevertretung wählt einstimmig mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung in offener Abstimmung Herrn Constantin Mussel als Mitglied in die Kindergartenkommission:
Auf Befragen des Vorsitzenden nimmt Herr Mussel die Wahl an.
Weiterhin wählt die Gemeindevertretung mi 26 Ja-Stimmen in offener Abstimmung Herrn Ralf Nordmann als stellvertretendes Mitglied in die Kindergartenkommission.
Auf Befragen des Vorsitzenden nimmt Herr Nordmann die Wahl an.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
5. Beförsterungskonzept
- Eignung der Waldfläche in Trebur für Ökopunktemaßnahmen
Das Beförsterungskonzept für den Pappelwald im Ortsteil Trebur wird von den gemeindlichen Gremien zur Kenntnis genommen.
Der Pappelwald am Schwarzbach im Ortsteil Trebur wird sich aufgrund seiner einheitlichen Bestockung und des Baumalters in den nächsten Jahren stark verändern. Bereits entstehen durch Windwurf bei jedem Windereignis neue Lichtungen durch umgestürzte Bäume. Um den Wald langfristig als Wald zu erhalten ist es nötig frühzeitig geeignete Maßnahmen der Wiederbewaldung zu entwickeln.
Um einerseits eine möglichst naturnahe Bewirtschaftung anzustreben und andererseits die Kosten der Maßnahmen auszugleichen wurde ein externes Büro (Büro Götte Landschaftsarchitekten) beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, dass den Fokus auf die Entwicklung von Ökokontomaßnahmen legt.
Das Konzept wurde in enger Abstimmung mit dem zuständigen Forstdienstleister der Gemeinde Frank Zabel erstellt.
Das Konzept enthält neben der Bestandsbeschreibung, der Auswahl von Maßnahmen, eine überschlägige Kostenschätzung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Weiterhin wird festgehalten, dass eine Beschlussvorlage zu diesem Thema ausgearbeitet werden soll und diese dem Gremium vorzulegen ist.
6. Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten
Nach eingehender Diskussion beantragt Herr Stich, GLT-Fraktion, die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Der Vorsitzende fragt die Gemeindevertreter, ob gegen diesen Antrag eine Gegenrede gewünscht ist.
Dies ist nicht der Fall, somit gilt der Antrag auf Vertagung als angenommen.
6.1. Änderungsantrag der GLT-Fraktion
Siehe hierzu TOP 6.
6.2. Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
Siehe hierzu TOP 6.
7. Bebauungsplan Trebur - 1. Änderung des Bebauungsplans "Astheimer Straße"
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss über den Entwurf der Bebauungsplanänderung
3. Beschluss zur Durchführhung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
4. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Es erfolgt zunächst eine Abstimmung über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen betreffend „PV-Überdachung der öffentlichen Parkplätze“ (TOP 7.1) und daran anknüpfend eine Abstimmung über die Verwaltungsvorlage.
Im weiteren Verlauf wird über die Verwaltungsvorlage zur Änderung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung des Änderungsantrages aller Fraktionen zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Überbauung der Stellplatzfläche mit PV-Modulen wie folgt abgestimmt:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Trebur, Flur 3 die Flurstücke 10/1, 12/2 teilweise und 17 teilweise.
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung:
Anlass der Bebauungsplanänderung stellt insbesondere das Ziel der Gemeinde zur Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes dar, welcher der Aufnahme des ruhenden Verkehrs insbesondere im Sommerhalbjahr in Zusammenhang mit dem Freibad dienen soll. Da hierfür Fläche des geplanten Astroparks in Anspruch genommen werden soll, sind entsprechend weitere Änderungen erforderlich, um eine Realisierung des Astroparks weiterhin zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist es Ziel, die Festsetzungen an geänderte Rahmenbedingungen (Verlegung der Ortsdurchfahrt, welche nun eine Erschließung der Gemeinbedarfsfläche über die Astheimer
Straße erlaubt) sowie konkrete Planungen anzupassen (Anpassung der Zweckbestimmung in „Feuerwehr“).
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB.
2. Beschluss über den Entwurf der Bebauungsplanänderung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Stand von Oktober 2022, unter Berücksichtigung der einzuarbeitenden planungsrechtlichen Grundlage zur Überbauung der Stellplatzfläche mit PV-Modulen.
3. Beschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt mit 26 Ja-Stimmen, die vorliegende Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
4. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
wird durch die Gemeindevertretung mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
5. Finanzierung
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass der Gemeinde durch diesen Beschluss keine Kosten entstehen.
7.1. Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1684, PV-Überdachung der öffentlichen Parkplätze
Der nachstehende geänderte gemeinsame Antrag aller Fraktionen, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen angenommen:
„Im Rahmen der vorliegenden B-Plan-Verfahrens werden die notwendigen planungsrechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die herzustellenden Parkflächen mit PV-Modulen überdacht werden können.
Der Gemeindevorstand wird ferner beauftragt, eine Umsetzung des Projektes zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah zu realisieren bzw. realisieren zu lassen. Mögliche Umsetzungsvarianten können sein:
1. Durch den Pächter Michael Adrian
2. Durch eine Kooperation mit der bestehenden Bürgerenergiegenossenschaft (BEG)
BürgerEnergieRheinMain eG (BERMeG) oder einer anderen BEG oder der Gründung einer neuen BEG,
3. Durch eine*n andere*n Investor*in.
Sollte die Realisierung mittels BEG oder einer*s Investors*in erfolgen, ist weiterhin zu prüfen, ob gemeindeeigene Liegenschaften (z. B. das Rathaus) bilanziell den eingespeisten Strom nutzen und damit Stromkosten senken können.
Es ist bei Realisierung der Photovoltaikanlage zu prüfen, ob eine Niederschlagswasserhaltung auf dem Grundstück des Parkplatzes möglich ist.“
8. Neubau Kleine Welt
Bürgermeister Jochen Engel erläutert die Beschlussvorlage und steht für Fragen zur Verfügung.
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Ergänzungs-/Änderungsanträgen der GLT-Fraktion (TOP 8.1), CDU-Fraktion (TOP 8.2) sowie in der Verwaltungsvorlage.
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die beiden Ergänzungsanträge als erstes behandelt.
Anschließend wird über die Verwaltungsvorlage wie folgt abgestimmt:
Die beigefügte Präsentation über das Angebot der Firma GD Projektbau GmbH, Pappelstraße 8-10, 65468 Trebur und die Vorplanung zum Neubau der Kita Kleine Welt mit der Übergangs-Kita wird zur Kenntnis genommen.
1 Die Firma GD Projektbau GmbH wird auf Grundlage des vorgestellten Konzepts für die Errichtung des 5-gruppigen Neubaus mit einer Summe von 4.412.936,50 EUR (Erbbauzins von 365.885,97 EUR bereits abgezogen) beauftragt. Diese finanziellen Mittel sind wie folgt im
Haushaltsplan eingeplant:
Produktnummer: 36-3650-01 Betreuung v. Kindern in Tageseinrichtungen Sachkontonummer: 0531010 Zugänge Kinderg., -tagesst., Jugend-, Freizeitein. Investitionsnummer: I-22-0016 Kita Kleine Welt; Neubau
Neubau Kita
HH 2022: 250.000 EUR
HH 2023: 2.250.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung
HH 2024: 2.250.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus einschließlich der fett und kursiv dargestellten Ergänzung der GLT-Fraktion mit 22 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
2 Die Firma GD Projektbau GmbH wird auf Grundlage des vorgestellten Konzepts für die Errichtung der Übergangs-Kita mit einer Summe von 369.204,27 EUR beauftragt. Diese finanziellen Mittel sind wie folgt im Haushaltsplan ab 2023 eingeplant:
Produktnummer: 36-3650-01 Betreuung v.Kindern in Tageseinrichtungen
Sachkontonummer: 0531010 Zugänge Kinderg., -tagesst., Jugend-, Freizeitein.
Investitionsnummer: I-22-0028 Kita Kleine Welt; Übergangs-Kita
Übergangs-Kita
2023: 225.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung
2024 225.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus ebenfalls einschließlich der fett und kursiv dargestellten Ergänzung der GLT-Fraktion mit 23 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
3 Die Kosten für das Mobiliar und die Errichtung des Außengeländes für den Neubau werden ab dem Haushaltsjahr 2024 gesondert eingeplant.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit 22 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
4. Weiterhin wird der Gemeindevorstand bevollmächtigt, auf Basis der unter Ziffer 1 genannten Präsentation, einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Generalunternehmer zu schließen. Hierzu werden folgende Eckpunkte vorgegeben:
• Gemarkung Geinsheim, Flur 1, Flurstück 466/16
• Amtliche Grundstücksfläche: 4.027 m²
• Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages: 50 Jahre
• Die Gebäudegrundfläche beträgt ca. 1.000 qm. Der Erbbaurechtsvertrag umfasst alle nicht zur Kindertagesstätte gehörigen Flächen, die in der vorgenannten Präsentation dargestellt werden. Dies sind die Wohnungen und die zugehörigen Tiefgaragenstellplätze und Lagerräume im Kellergeschoss sowie anteilige Erschließungs- und Gemeinschaftsflächen.
• Der Erbbauzins beträgt 365.885,97 EUR und wird mit dem Baukostenanteil der Gemeinde Trebur verrechnet.
Der entsprechende Erbbaurechtsvertrag ist der Gemeindevertretung vorab zur Kenntnis zu geben.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus einschließlich der fett und kursiv dargestellten Ergänzung der GLT-Fraktion mit 23 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
8.1. Antrag der GLT-Fraktion vom 08.11.2022, Lfd. Nr. 1689, Kita Kleine Welt
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Ergänzungs-/Änderungsanträgen der GLT-Fraktion.
1. Die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage werden jeweils nach dem Wort „GmbH“ und vor dem Wort „für“ die Worte „auf Grundlage des vorgestellten Konzepts“ eingefügt.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit 23 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
2. Der Absatz beginnend mit „Das Gebäude soll mit einer nachhaltigen […]“ inkl. der folgenden Aufzählung wird als letzter Absatz von Punkt 1 als Teil des Beschlusses aufgenommen. Punkt 3 der Aufzählung wird weiterhin am Ende um die Worte „sowie eine Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung“ ergänzt.
Die Gemeindevertretung lehnt diesen Passus mit 6 Ja- und 17 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich ab.
3. Punkt 4 erhält folgende Fassung: „Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Erbbaurechtsvertrag der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Im weiteren Verlauf der Diskussion hat die GLT-Fraktion ihren Antragstext im vorgenannten Passus dahingehend geändert, dass das Satzglied „zur Beschlussfassung vorzulegen“ durch „vorab zur Kenntnis zu geben“ ersetzt wird.
Der geänderte Passus lautet daher nunmehr wie folgt:
3. Punkt 4 wird wie folgt ergänzt: „Der entsprechende Erbbaurechtsvertrag ist der Gemeindevertretung vorab zur Kenntnis zu geben.“
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit 22 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
8.2. Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2022, lfd. Nr. 1690, zum TOP 8 Neubau Kita Kleine Welt Geinsheim
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Ergänzungs-/Änderungsanträgen der CDU-Fraktion.
Herr Nordmann, CDU-Fraktion, stellt den Ergänzungsantrag vor. Aufgrund der aktualisierten Verwaltungsvorlage von Herrn Bürgermeister Engel hat die CDU-Fraktion eine Änderung in ihrem
Antragstext vorgenommen. Der Schlusssatz im Antragstext „Die zuletzt bei solchen Verträgen in der Gemeinde Trebur üblichen Rahmenbedingungen sollen dabei als Orientierung dienen.“
wird ersatzlos gestrichen.
Über den nachfolgenden geänderten Antrag wird wie folgt abgestimmt:
„Folgende Ergänzungen sind in die Beschlussvorlage aufzunehmen:
Unter Punkt 1: … wird... auf Grundlage ihres Angebotes und vorbehaltlich des Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages... für die...“
Die Gemeindevertretung lehnt diesen Passus mit 4 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen mehrheitlich ab.
„Unter Punkt 4 als zweiter Satz: Dieser Erbbaurechtsvertrag ist vor Unterzeichnung der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.“
Die Gemeindevertretung lehnt diesen Passus mit 4 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls mehrheitlich ab.
9. Gestaltungssatzung Ortskern Trebur
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Änderungsanträgen der GLT-Fraktion, FWT-Fraktion, CDU-Fraktion sowie in der Verwaltungsvorlage.
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die drei Änderungsanträge als erstes behandelt.
Anschließend beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung den geänderten Satzungsentwurf mit Stand Oktober 2022.
9.1. Änderungsantrag der GLT-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1685,
Gestaltungssatzung Ortskern Trebur
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die drei Änderungsanträge der GLT-Fraktion, FWT-Fraktion und CDU-Fraktion als erstes behandelt.
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Änderungsanträgen.
Herr Lapp erläutert hierzu den Änderungsantrag der GLT-Fraktion.
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung der beiden Punkte. Zu Punkt 1 liegt folgender Formulierungsvorschlag der Verwaltung vor, wie in der Ausschusssitzung am 2. November 2022 gewünscht:
„Die Gemeindevertretung möge folgende Änderung beschließen:
1. § 10 Abs 4:
Solaranlagen/Photovoltaikanlagen, die nicht einer hauptsächlichen Gewinnerzielungsabsicht dienen (vornehmliche Verwendung zur Selbstversorgung mit Strom) sind allgemein zulässig, sofern keine erheblichen Beeinträchtigungen eines Kulturdenkmals (Einzeldenkmal), einer Gesamtanlage oder des historischen Ortsbildes zu erwarten sind.
Eine gewerbliche Vermietung der Dachflächen zur Gewinnerzielung ist unzulässig.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus einstimmig mit 26 Ja-Stimmen.
2. Weiter ist folgende Ergänzung unter der Aufzählung der alternativen Lösungsansätze auszunehmen.
„Sind alternative Lösungsansätze nicht umsetzbar, ist die Anbringung auch dann zulässig, wenn das historische Ortsbild beeinträchtigt wird und das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht.“
Die Gemeindevertretung lehnt diesen Passus mit 7 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen mehrheitlich ab.
9.2. Änderungsantrag der FWT-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1686,
Gestaltungssatzung
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die drei Änderungsanträge der GLT-Fraktion, FWT-Fraktion und CDU-Fraktion als erstes behandelt.
Der Änderungsantrag lautet, wie in der Ausschusssitzung am 2. November 2022 empfohlen, nunmehr wie folgt:
„in dem Entwurf der Gestaltungssatzung - BV/3270/2022/1 - im § 4 „Dächer“/Abs. 3 den letzten Satz in „Blechdächer und hochglänzendes Material sind grundsätzlich unzulässig.“ anzupassen.“
Der geänderte Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
9.3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die drei Änderungsanträge der GLT-Fraktion, FWT-Fraktion und CDU-Fraktion als erstes behandelt.
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Änderungsanträgen.
Seitens der CDU-Fraktion wird nachfolgender Antrag zur Änderung des vorliegenden Entwurfs der Gestaltungssatzung in der Ausschusssitzung am 2. November 2022 mündlich vorgebracht wie folgt abgestimmt:
1. § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt angepasst:
„In begründeten Fällen dürfen auch andere Rottöne verwendet werden. Die Farbtöne mit folgenden RAL Kennungen sind unzulässig: RAL 3024 und 3026 (Hellleuchtrot und Leuchtrot).“
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung.
2. § 8 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt:
„Die Verwendung von Kunststoffen ist grundsätzlich zu vermeiden.“
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung.
3. In § 10 Abs. 4 wird Satz 1 wie folgt angepasst:
„Solaranlagen/Photovoltaikanlagen die der Selbstversorgung dienen sind allgemein zulässig, sofern keine erheblichen Beeinträchtigungen […] des historischen Ortsbildes zu erwarten sind.“
Die Gemeindevertretung lehnt diese Änderung mit 11 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen mehrheitlich ab.
10. Stellplatzsatzung der Gemeinde Trebur
Bürgermeister Jochen Engel wünscht seitens der Verwaltung eine Satzungsänderung hinsichtlich der Rechtskraft einzubringen und äußert sich ausführlich zu den Gründen. Er schlägt daher vor, § 12 der Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass die Satzung am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Es erfolgt zunächst jedoch eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Änderungsanträgen der GLT-Fraktion- und FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion.
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die drei Änderungsanträge als erstes behandelt.
Zusätzlich wird auf Antrag der GLT-Fraktion seitens der Verwaltung das Wort „angefangene“ in der Anlage zur Stellplatzsatzung ergänzt, so dass klargestellt wird, dass je „angefangene“ m² oder Bettenanzahl etc. ein Stellplatz herzustellen ist und jeweils ab der ersten Nachkommastelle bei der Berechnung der Anzahl notwendiger Stellplätze auf einen vollen Stellplatz aufgerundet wird.
Im Anschluss wird der geänderte Satzungsentwurf inklusive Anlagen mit Stand von Oktober 2022 einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen.
10.1. Änderungsantrag der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1681, Stellplatzsatzung
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die die beiden Änderungsanträge der GLT- und FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion als erstes behandelt.
Über den nachstehenden Änderungsantrag zu § 8 Abs. 2 der Satzung wird, wie in der Ausschusssitzung am 2. November 2022 empfohlen, wie folgt abgestimmt:
„(2) Die Höhe des Geldbetrages zur Ablösung eines Stellplatzes beläuft sich auf 10.000 €.“
Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag einstimmig mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung.
10.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Bevor über die Verwaltungsvorlage abgestimmt wird, werden die die beiden Änderungsanträge der GLT- und FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion als erstes behandelt.
Es erfolgt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte in den Änderungsanträgen.
Über den in der Ausschusssitzung am 2. November 2022 folgende von der CDU mündlich vorgetragene Änderungsantrag in Bezug auf die Anlage zur Stellplatzsatzung und den entsprechenden Stellplatzschlüsseln wird wie folgt abgestimmt:
1. Die Punkte 1.1, 1.2 und 1.3 werden zu einem Punkt zusammengefasst. Für die hier angesprochenen Wohneinheiten wird die Anzahl der notwendigen Stellplätze je Wohneinheit auf 2 volle Stellplätze angepasst.
Unter Punkt 1.4 Gebäude für Altenwohnungen wird die Zahl der Stellplätze auf 1 angehoben.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Passus mit einstimmig mit 26 Ja-Stimmen.
2. Für Punkt 1.7 „sozialer Wohnungsbau“ soll die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf 1,5 angehoben werden.
Die Gemeindevertretung lehnt diesen Passus mehrheitlich mit 7 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen mehrheitlich ab.
10.3. Änderungsantrag der GLT-Fraktion
Dieser Änderungsantrag ist bereits in die Vorlage seitens der Verwaltung übernommen worden und ist somit erledigt.
11. Flächenentsiegelung
11.1. Prüfantrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1664,
Entsiegelung von Flächen
Der Prüfantrag der FWT-Fraktion lautet entsprechend des Ergänzungsantrages der GLT-Fraktion, wie in der Ausschusssitzung am 5. Oktober 2022 empfohlen, nunmehr wie folgt:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, zu prüfen, ob es im Gemeindegebiet Flächen gibt, welche entsiegelt (der Boden von Asphalt / Beton und Pflaster befreit) und hierdurch wieder der Versickerung von Regenwasser und Schaffung von Grünflächen zugeführt werden können.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die so entsiegelten Flächen für eine weitere Aufwertung in Frage kommen, beispielsweise eine Umsetzung des Beschlusses „Blühstreifen“ oder mit anderen die Biodiversität
fördernden Maßnahmen.
Für die Durchführung möge geprüft werden, inwiefern und ggf. in welcher Höhe eine Förderung von Kreis, Land Hessen, national oder der EU in Frage kommt.“
Der Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen.
11.2. Ergänzungsantrag der GLT-Fraktion vom 08.09.2022, lfd. Nr. 1673, Entsiegelung Flächen
Der Ergänzungsantrag der GLT-Fraktion wurde modifiziert übernommen und ist somit erledigt.
12. Antrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1665,
Sammelstelle Blumenzwiebel auf den Friedhöfen der Großgemeinde
Der nachstehende Antrag der FWT-Fraktion wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Sammelstelle (Sammeltonne) für abgeerntete Blumenzwiebeln auf den Friedhöfen der Großgemeinde einzurichten.“
13. Antrag der FWT-Fraktion vom 13.09.2022, lfd. Nr. 1671,
Schnellladestation - "Lade-Hub"
Der nachstehende Antrag der FWT-Fraktion wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen:
Kontakt zu Betreibern von Schnellladeeinrichtungen aufzunehmen, um Gespräche zu führen, wie solche größere Schnell-Lade-Hubs in der Großgemeinde Trebur errichtet werden können.“
14. Antrag der FWT-Fraktion vom 06.09.2022, lfd. Nr. 1669,
Informationsveranstaltung Photovoltaik "Solarstrom für alle"
Der nachstehende Antrag der FWT-Fraktion wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen:
eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen zum Thema Photovoltaik „Solarstrom für alle“ zu organisieren. (Vorschläge zu Eckpunkten / Referenten siehe Begründung).“
15. Antrag der GLT-Fraktion vom 13.10.2022, lfd. Nr. 1676, Verbot von Schottergärten
Die Gemeindevertretung lehnt den geänderten Antrag mit 6 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
16. Kenntnisnahme der produktübergreifenden Mittelverschiebungen innerhalb der Budgets gemäß Ziffer 9 der "Haushaltsvermerke zur Ausführung des Haushaltsplanes 2022"
Die nachstehend aufgeführte produktübergreifende Mittelverschiebung im III. Quartal 2022 (Zeitraum: 01.07.2022 bis 30.09.2022) innerhalb des Budgets wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen:
Es wurden im September 2022 beim Produkt 31-3156-04 „Förderung Soziales Netz/Café Wunderbar“ (Sachkonto: 6166000, Wartungskosten) 259,75 Euro für den durchgeführten E-Check der ortsveränderlichen Geräte verausgabt. Die Deckung der Aufwendungen erfolgte aus dem Produkt 36-3660-01 „Einrichtungen der Jugendarbeit“.
17. Bäume in der Gemeinde Trebur
17.1. Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 13.10.2022, lfd. Nr. 1677,
Landschaftsprägende Bäume
Der Prüfantrag der GLT-Fraktion wurde modifiziert übernommen und ist somit erledigt.
17.2. Gemeinsamer Antrag der SPD- und FWT-Fraktion vom 28.09.2022, lfd. Nr. 1680, Mehr Bäume in der Großgemeinde
Der gemeinsame Antrag der SPD- und FWT-Fraktion lautet, wie in der Ausschusssitzung am 9. November 2022 empfohlen, nunmehr als gemeinsamer Antrag der SPD-, der FWT- und der GLT-Fraktion wie folgt:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt:
1. ausgehend vom SPD-Antrag AT 1571 weitere potenziell geeignete Standorte für die Anpflanzung von Bäumen -insbesondere von landschaftsprägenden Bäumen- in allen Ortsteilen der Großgemeinde
zu identifizieren. Weiterführend soll die Möglichkeit von begleitenden Maßnahmen (z. B. Anlage von Tümpeln) geprüft werden.
2. in die Prüfung sind dabei auch die Spielplätze in der Großgemeinde einzubinden, um dort natürliche Schattenspender für Eltern und Kinder zu schaffen.
3. zu prüfen, welche Kosten pro Anpflanzung eines Baumes entstehen, ebenso die Kosten für Hege und Pflege. Darüber hinaus zu prüfen, ob und in welcher Form der Landschaftspflegeverband GG und
die örtlichen Naturschutzverbände eingebunden werden können.
4. zu prüfen, ob die Kosten durch Förderprogramme des Bundes, Landes o.a. gefördert bzw. übernommen werden.
5. zu prüfen, wie viele Bäume pro Jahr auch hinsichtlich des erforderlichen Arbeitsaufwandes gepflanzt werden können.
6. zu prüfen, wie die Bürger*innen in solche Baumpflanzaktionen eingebunden werden.“
Der Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen.
18. 1. Kenntnisnahme:
Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung für die Jahre 2023 bis 2024
2. Beschluss: Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Trebur
1. Kenntnisnahme:
Der Berichtsentwurf (endgültiger Bericht erfolgt nach Beschlussfassung) der Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung, für die Jahre 2023 bis 2024 der Eckermann & Krauß GmbH, wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt mit 19 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen die als Anlage beigefügte Entwässerungssatzung der Gemeinde Trebur aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation zum 01.01.2023 zu ändern.
19. Antrag der FWT-Fraktion vom 17.10.2022, lfd. Nr. 1678, Teilnahme am „Wattbewerb“
Der nachstehende Antrag der FWT-Fraktion wird mit 26 Ja-Stimmen angenommen:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen:
Die Gemeinde Trebur meldet sich zum Projekt „Wattbewerb“ an, um am nachfolgend in der Begründung beschriebenen Wettbewerb zum beschleunigten Ausbau von Photovoltaik teilzunehmen.“
20. Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Trebur, Nauheim und Büttelborn; Digitalisierung
Die Gemeindevertretung beschließt mit 26 Ja-Stimmen wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung stimmt der Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Trebur und Nauheim um die Gemeinde Büttelborn auf dem Gebiet der OZG/Digitalisierung zu.
2. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, mit den Gemeinden Nauheim und Büttelborn eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und die zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
3. Die Gemeindevertretung ist nach erfolgreichem Abschluss zu informieren.
21. Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1687,
Nutzung der Geothermiebohrung von Lithium und Energie aus Prozesswärme für ein Fernwärmenetz im Gewerbegebiet Am Bessheimer Weg
Der Antrag der CDU-Fraktion wird einstimmig mit 26 Ja-Stimmen in den Ausschuss für Bau, Landwirtschaft, Umwelt und Energie verwiesen.
22. Antrag der CDU-Fraktion vom 18.11.2022, lfd. Nr. 1691, Astheims Geldversorgung sicherstellen
- Bereitstellung eines geeigneten Platzes für einen Geldautomaten in Astheim
Herr Mussel, CDU-Fraktion, stellt nachstehenden Antrag vor:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der Gemeindevorstand Gespräche mit der Sparkasse und/oder der Volksbank führt, um einen geeigneten Platz im Bereich des Bürgerhauses bzw. des geplanten „Teo-Marktes zu finden“, um den Banken die kostengünstige Möglichkeit zu geben, ihren gesellschaftlichen und satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen, den Menschen den
Zugang zu Bargeld zu ermöglichen.
Sollte die Sparkasse dazu nicht bereit sein, sucht der Gemeindevorstand das Gespräch mit dem
Landrat, der zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse ist.“
Nach einigen Wortbeiträgen besteht Einigkeit den Antrag in Absatz 1 nach dem Wort „Bargeld“ um
den Zusatz „…und zur Erledigung ihrer Bankgeschäfte…“ zu ergänzen.
Des Weiteren wird der Antragstext um folgenden dritten Absatz ergänzt:
„Der Gemeindevorstand und der Vorsitzende der Gemeindevertretung werden zudem beauftragt, eine sinngemäße Resolution zu entwerfen an den Verwaltungsrat und an den Vorstand der Sparkasse.“, so dass der Wortlaut des Antrages nunmehr wie folgt lautet:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der Gemeindevorstand Gespräche mit der Sparkasse und/oder der Volksbank führt, um einen geeigneten Platz im Bereich des Bürgerhaues bzw. des geplanten „Teo-Marktes zu finden", um den Banken die kostengünstige Möglichkeit zu geben, ihren gesellschaftlichen und satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen, den Menschen den Zugang zu Bargeld und zur Erledigung ihrer Bankgeschäfte zu ermöglichen.
Sollte die Sparkasse dazu nicht bereit sein, sucht der Gemeindevorstand das Gespräch mit dem Landrat, der zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse ist.“
Der Gemeindevorstand und der Vorsitzende der Gemeindevertretung werden zudem beauftragt, eine sinngemäße Resolution zu entwerfen an den Verwaltungsrat und an den Vorstand der Sparkasse.“
Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung den geänderten Antrag einstimmig mit 26 Ja-Stimmen.
23. Anfragen
23.1. Anfrage der GLT-Fraktion vom 21.08.2022, lfd. Nr. 1659, Klimakommune
Die Anfrage wird mit einer Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, beantwortet.
23.2. Anfrage der FWT-Fraktion vom 17.10.2022, lfd. Nr. 1679,
Unterstützung von Vereinen und Verbänden im sozialen Sektor
Die Anfrage wird mit einer Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, beantwortet.
23.3. Anfrage der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1682, Umsetzungsstand Beschluss 1550
Die Anfrage wird mit einer Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, beantwortet.
23.4. Anfrage der GLT- und FDP-Fraktion vom 02.11.2022, lfd. Nr. 1683, Umsetzung des Beschlusses Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Anfrage wird mit einer Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, beantwortet.
Die Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.2, 8, 18 und 31 können Sie auf unserer Homepage https://trebur.de/leben-in-trebur/amtliche-bekanntmachungen.html oder im Rathaus Trebur einsehen.