Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Steueramt seit Januar 2022 keine Jahresbescheide mehr zu Beginn eines jeden Jahres verschickt. Es werden nur dann Steuerbescheide erstellt, wenn sich eine Änderung ergibt.
Bitte beachten Sie, dass der Jahreshauptveranlagungsbescheid 2021 so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Bescheid ergeht. Diese Änderungsbescheide dienen dann als Grundlage. Bewahren Sie deshalb den zuletzt erstellten Bescheid sorgfältig auf! Er gilt als Vorankündigung für die Folgejahre.
Sofern Sie an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine Abbuchungserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter https://trebur.de/buergerservice-verwaltung/formulare.html oder abholbereit zu den Öffnungszeiten an unserer Information im Rathaus. Gerne können Sie auch unseren „Online-Service“ auf unserer Homepage nutzen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kolleginnen im Steueramt unter 06147 208 -18 oder -31 wenden.