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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 1/2023
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Anpassung der Benutzungsentgelte für die städtischen Dorfgemeinschaftshäuser

Einstimmig hat der Stadtrat die Anpassung der Benutzungsentgelte für die städtischen Dorfgemeinschaftshäuser und die damit verbundenen Änderungen bezüglich der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten beschlossen. Die geltenden Preise wurden damit erstmals seit 2011 angepasst. Einheimische Vereine haben künftig zwei statt nur einer Freiveranstaltung im Jahr.

Damit gelten künftig folgende Tarife:

a) Dorfgemeinschaftshäuser Masholder, Matzen und Erdorf

Art der Nutzung

Private Feiern - Einheimische

Private Feiern - Auswärtige

Anmietung von Firmen und Behörden

- Einheimische

Anmietung von Firmen und Behörden

- Auswärtige

Veranstaltungen von Vereinen

- Einheimische

Veranstaltung von Vereinen

- Auswärtige

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Einheimische (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Auswärtige (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

nachrichtlich zu Vereinen - Einheimische - Versammlungen –

Veranstaltung, 2 x pro Jahr kostenfrei!

b) Dorfgemeinschaftshaus „Ahl Schul“ Stahl

Art der Nutzung

Private Feiern

- Einheimische

Private Feiern

- Auswärtige

Anmietung von Firmen und Behörden

- Einheimische

Anmietung von Firmen und Behörden

- Auswärtige

Veranstaltungen von Vereinen

- Einheimische

Veranstaltung von Vereinen

- Auswärtige

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Einheimische (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Auswärtige (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

Ausschließliche Nutzung der Küche

nachrichtlich zu Vereinen - Einheimische - Versammlungen –

Veranstaltung, 2 x pro Jahr kostenfrei!

c) Dorfhaus „Jedermanns“ Mötsch

Art der Nutzung

Private Feiern

- Einheimische

Private Feiern

- Auswärtige

Anmietung von Firmen und Behörden

- Einheimische

Anmietung von Firmen und Behörden

- Auswärtige

Veranstaltungen von Vereinen

- Einheimische

Veranstaltung von Vereinen

- Auswärtige

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Einheimische (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

Veranstaltungen halbtags bis 19 Uhr

- Auswärtige (Taufe, Beerdigung, Kommunion, Konfirmation, etc.)

Ausschließliche Nutzung der Küche

nachrichtlich zu Vereinen - Einheimische - Versammlungen –

Veranstaltung, 2 x pro Jahr kostenfrei!