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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Bekanntmachung

Gebührenordnung

der Stadt Bitburg über die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen an Parkscheinautomaten und Handy-Parken

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) und des § 1 der Landesverordnung für die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBl. S. 81) geändert durch Gesetz vom 04.09.1992 (GVBl. S. 115) wird nach Zustimmung des Stadtrates vom 15.12.2022 folgende Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Handy-Parken in der Stadt Bitburg erlassen:

§ 1

1.

Soweit das Parken auf Straßen und Plätzen im Stadtgebiet von Bitburg nur während des Laufes eines Parkscheinautomaten oder einer anderen digitalen Vorrichtung oder Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren erhoben; dies gilt nicht für die Überwachung der Parkzeit durch Parkscheiben.

2.

Die Gebühr beträgt je angefangene 10 Minuten 0,20 € an Pkw-Kurzzeitstellplätzen mit Parkscheinautomaten bzw. Handy-Parken. Beim Handy-Parken erfolgt eine spitze Abrechnung je angefangene Minute.

3.

In der Parkfläche „Denkmalstraße 2“ ist das Parken in den ersten 15 Minuten frei.

In der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Stadt Bitburg über die Erhebung von Parkgebühren sind die gebührenpflichtigen Parkplätze genauer definiert.

§ 2

(1)

An den Parkscheinautomaten zu § 1 beträgt die Park-Höchstdauer 120 Minuten.

(2)

Abweichend zu Absatz 1 beträgt am Parkscheinautomat Denkmalstraße 1 gegenüber dem Marienhaus-Klinikum die Park-Höchstdauer 180 Minuten.

(3)

Auf dem Parkplatz „Altes Gymnasium“ kann ein Tages-Ticket zum Preis von 2,50 € erworben werden. Sofern ein Tages-Ticket eingelegt wird, entfällt die ParkHöchstdauer für diesen Tag.

§ 3

(1)

Die Parkgebühren werden in folgenden Zeiträumen erhoben:

Montag bis Samstag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Abweichend von Satz 1 wird auf der Parkfläche Denkmalstraße 1 die Parkgebühr von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr erhoben. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden keine Parkgebühren erhoben.

(2)

Abweichend zu Absatz 1 wird auf dem Parkplatz „Altes Gymnasium“ samstags keine Parkgebühr für das Parken erhoben.

§ 4

(1)

Ausnahmegenehmigungen ohne Nutzung des Parkscheinautomaten oder des Handy-Parkens können für folgende Einrichtungen bzw. Privatpersonen an den nachfolgend aufgeführten Plätzen und Parkflächen gewährt werden. Hierzu ist die entsprechend aufgeführte Gebühr zu entrichten:

Ausnahmegenehmigungen im Stadtgebiet

Parkplatz "Altes Gymnasium"

Krankenhaus Bitburg

Privatpersonen

Genehmigungen wg.

Schließung Parkhaus Annenhof

Schakengasse/Ludesgasse/Josef-Niederprüm-Straße/Am Markt/Sackgasse

Privatpersonen

Grüner See

Mitarbeiter Stadt Bitburg

Zweckverband Tourist-Information

§ 5

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Bitburg, den 15.12.2022
Stadtverwaltung Bitburg
gez. Joachim Kandels, Bürgermeister