Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 den Beschluss gefasst, für den Bereich Ecke Dauner Straße/Burbetstraße in Bitburg einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Entsprechend den Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 113 Bereich „Ecke Dauner Straße/Burbetstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Da in diesem Bereich insbesondere eine Wiedernutzbarmachung von Flächen und auch eine Intensivierung der baulichen Ausnutzbarkeiten angestrebt wird und zudem eine zulässige Grundfläche von weit weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll für die innerhalb des Plangebietes gelegenen und durch städtebauliche Missstände geprägte Grundstücksflächen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Dieses Urbane Gebiet dient dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Bei den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung soll sich konkret an der bestehenden Umgebungsbebauung orientiert werden.
Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt nördlich der Dauner Straße zwischen der Burbetstraße und der Ludwig-Jahn-Straße und beinhaltet Flurstücke der Flur 5, Gemarkung Bitburg. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 0,5 ha.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.