Im Zuge der Verwirklichung des Radverkehrskonzeptes hat die Stadt die Thilmanystraße zu einer „Fahrradstraße mit PKW-Verkehr“ umgebaut. Nach der erfolgten Asphaltsanierung wurden nun die entsprechenden Markierungen aufgebracht. Durch die Ausweisung als „Fahrradstraße“ gelten ab sofort einige neue Regeln in der Thilmanystraße. Diese haben wir Ihnen nachfolgend erläutert.
Auch die Ausführungspläne der Fahrradstraße in der Thilmanystraße kann jeder über den bereitgestellten QR-Code einsehen.
Im Zuge der Verwirklichung des Radverkehrskonzeptes hat die Stadt die Thilmanystraße zu einer „Fahrradstraße mit PKW-Verkehr“ umgebaut. Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich eine Straße, die dem Radverkehr vorbehalten ist. Die Thilmanystraße wird aber durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung auch für den Anliegerverkehr – wie bisher in Richtung Mötscher Straße – befahrbar bleiben. Dazu wird unter das Fahrradstraßenschild das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht.
Welche Verkehrsregeln gelten nun in der Thilmanystraße?
Für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt eine max. Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h.
Für Radfahrende gilt:
- Fahren auf der Fahrbahn in beide Richtungen erlaubt.
- Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Für alle Kraftfahrzeuge gilt:
- Dürfen auf der Fahrbahn nicht halten.
- Parken ist nur dort erlaubt, wo markierte Parkplätze sind.
Sie sind dem Radverkehr untergeordnet und dürfen diesen nicht behindern oder gefährden, die Fahrgeschwindigkeit muss an den Radverkehr angepasst werden.
Für Fußgänger ändert sich durch den Umbau zur Fahrradstraße nichts.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.
Die Ausführungspläne der Fahrradstraße in der Thilmanystraße kann jeder hier einsehen: