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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Öffentliche Bekanntmachung - Antragsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Bitburg

Antragsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Bitburg

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 den „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ beschlossen und die Stadtverwaltung in gleicher Sitzung mit der Durchführung eines Antragsverfahrens beauftragt.

Ziel des Antragsverfahrens ist es, auf Grundlage des Steuerungsrahmens und des Bewertungskatalogs geeignete Projekte für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet auszuwählen und in ein Bauleitplanverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) zu überführen. Das Bauleitplanverfahren umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Projektentwickler und Vorhabenträger sind eingeladen, ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtgebiet der Stadt Bitburg bis zum 31. Mai 2026 einzureichen. Bei der genannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Eine Auswahl nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ (First-Come-First-Serve) erfolgt nicht. Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden gleichrangig geprüft und bewertet, um eine ausgewogene, nachvollziehbare und an den Zielen des Steuerungsrahmens orientierte Auswahl geeigneter Projekte sicherzustellen.

Alle für das Antragsverfahren maßgeblichen Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Bitburg unter www.bitburg.de/aktuelles/antragsverfahren-pv/ zum Download bereitgestellt. Dies umfasst die ausführliche öffentliche Bekanntmachung zum Antragsverfahren einschließlich einer Übersicht der einzureichenden Unterlagen, den Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Karte zum Steuerungsrahmen, das auszufüllende Antragsformular sowie den Bewertungskriterienkatalog einschließlich Punktdefinition und Bewertungsbogen.

Die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an stadtentwicklung@stadt.bitburg.de.

Durch die Teilnahme am Antragsverfahren entsteht kein Rechtsanspruch auf die bauplanungsrechtliche Zulassung und Realisierung des Vorhabens. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung einzelner Projekte obliegt den zuständigen städtischen Gremien. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen oder Kosten, die den Antragstellern im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Teilnahme am Antragsverfahren entstehen.

Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bitburg unter den Telefonnummern 06561-6001-335 / -334 oder -331 sowie unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung@stadt.bitburg.de gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 23. Februar 2026
Heiko Jakobs
Bürgermeister