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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 12/2026
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Thilmanystraße und Kirchweg: Was Anwohner in einer Fahrradstraße beachten müssen

Im Zuge der Verwirklichung des Radverkehrskonzeptes hat die Stadt in 2023 und 2024 die Thilmanystraße und den Kirchweg zu „Fahrradstraßen mit PKW-Verkehr“ umgewidmet. Auf diese Weise wird der Radverkehr gefördert und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert.

Doch was bedeutet das für die Anwohner? Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln und Verhaltensweisen, die in einer Fahrradstraße gelten:

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Vorrang für Radfahrer: In Fahrradstraßen haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang. Fahrzeuge dürfen nur fahren, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt ist.

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Höchstgeschwindigkeit: Die maximale Geschwindigkeit beträgt 30 km/h – oft ist jedoch eine noch langsamere Fahrweise erforderlich, um Radfahrer nicht zu gefährden.

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Rücksichtnahme: Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll gegenüber Radfahrern zu sein.

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Parken nur an gekennzeichneten Stellen: In Fahrradstraßen ist das Parken außerhalb der dafür ausgewiesenen Plätzen verboten

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Zufahrt für Anwohner: Anwohner dürfen mit dem Auto in die Fahrradstraße einfahren, müssen sich aber den Regeln der Fahrradstraße unterordnen.

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Keine Behinderung oder Gefährdung: Radfahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

Diese Regeln sorgen dafür, dass Fahrradstraßen ihrem Zweck gerecht werden: sichere und komfortable Wege für Radfahrer zu schaffen und gleichzeitig ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern.