Auf einer zurzeit brachliegenden Fläche in der Güterstraße in Bitburg beabsichtigt ein Investor, ein Bauvorhaben zu realisieren. Damit das Projekt in ähnlicher Weise der umgebenden Bebauung verwirklicht werden kann, muss der dort geltende Bebauungsplan geändert werden. Um hier eine Nachverdichtung im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden zu gewährleisten, hat der Stadt beschlossen, den vorgelegten, geänderten Bebauungsplanentwurf zu billigen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie auch der Öffentlichkeit beauftragt. Außerdem soll die Verwaltung einen Bauplanungsvertrag mit dem Investor abschließen, der sowohl die Planungsleistungen als auch die Kostenübernahme durch den privaten Träger regelt.