Der Ortsbeirat hat sich am 27.02.2023 mit der Tatsache befasst, dass die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Stahl bisher nicht als Maßnahme in den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Bitburg aufgenommen wurde. Er hat daraufhin beantragt, die Situation fachlich zu prüfen. In der Sitzung vom 22.05.2023 wurde das Ergebnis der Prüfung vom 17.03.2023 besprochen, das folgende Feststellungen beinhaltet:
Durch Beschluss des Ortsbeirats Stahl vom 27.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Zustand und die Ausstattung der Feuerwehr Bitburg – Löschgruppe Stahl in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen festzustellen.
Glücklicherweise wurde die Löschgruppe Stahl erst im Januar 2023 durch den Prüfdienst der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz turnusmäßig überprüft.
Somit stehen uns die aktuellsten Erkenntnisse der für die Prüfung der Feuerwehren im Land Rheinland-Pfalz zuständigen Stelle zur Verfügung. Es wurden folgende Mängel festgestellt:
| Feuerwehrhaus: | |
| - | Verkehrswege von 0,5 m rund um das Fahrzeug bei geöffneten Türen und Klappen durch Gegenstände eingeengt oder nicht gegeben |
| - | Umkleideschränke stehen neben dem Fahrzeug |
| - | Stolpergefahr durch Ladekabel zum Fahrzeug |
| - | Erste Hilfe Kasten im Gerätehaus, Ablaufdatum überfällig |
| - | Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel alle 4 Jahre überfällig |
| - | Prüfung der kompletten persönlichen Schutzausrüstung alle 12 Monate durch eine befähigte Person überfällig |
| Feuerwehrfahrzeug: | |
| - | KFZ-Verbandkasten Ablaufdatum überfällig |
| - | Fahrzeug mit rot-gelber Heckwarnmarkierung gemäß Ausnahmegenehmigung RLP, Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 fehlt. |
| - | Systemtrenner ist nachzurüsten für Standrohr |
| - | Standrohr entspricht nicht der DIN 14375 (Sicht- und Funktionsprüfung nicht dokumentiert) |
| - | Sicht- und Funktionsprüfung der Kreiselpumpe, Dokumentation fehlt |
| - | Prüfung Druckschlauch S alle 12 Monate nicht durchgeführt |
| - | Schutzstiefel („Gummistiefel“) entsprechen nicht der DIN EN 15090 |
| - | Filmdosimetersatz, gekennzeichnetes Referenzdosimeter bei den Filmdosimetern fehlt |
Alle Mängel bezüglich der Fahrzeugausstattung können durch die erforderlichen Prüfungen der hauptamtlichen Gerätewarte oder durch Ersatzbeschaffungen abgestellt werden.
Auch die Prüfungen und Ersatzbeschaffungen für das Feuerwehrhaus können je nach Dringlichkeit zeitnah durchgeführt und die Mängel somit abgestellt werden.
Was die Verkehrswege, Schwarz/Weiß-Trennung, Stellplatzgröße des Feuerwehrhauses angeht, können die Mängel nicht zeitnah abgestellt werden. Hierzu bedarf es einer baulichen Veränderung, die in der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2024 berücksichtigt werden sollte. Hierzu sind die Bauabteilung und die Kämmerei entsprechend einzubeziehen, um eine mögliche Realisierung aufgrund der beschränkten Ressourcen abzusprechen.“
Der Ortsbeirat sprach sich einstimmig dafür aus, das Projekt „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Stahl“ bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes im Jahre 2024 als Maßnahme aufzunehmen. Inzwischen hat auf Initiative von Bürgermeister Kandels das Unternehmen Westnetz den Abriss des Trafo-Gebäudes am Gerätehaus im Jahre 2025 signalisiert, so dass diese Fläche für das Erweiterungsvorhaben eingeplant werden kann.
Defibrillator
Der Ortsbeirat sprach sich dafür aus, ein solches Gerät für den Stadtteil Stahl zu beschaffen. Das Geräte wurde Anfang 2024 am Feuerwehrgerätehaus aufgestellt. Die Beschaffung erfolgte aus Mitteln des Budgets und mit einer Spende der Firma Westenergie in Höhe von 500 EUR (Anschaffungskosten rd. 2000 EUR). Das Gerät steht im Notfall jedem Ersthelfer zur Verfügung.
Die Anlieger der Gemeindestraße beschweren sich seit Jahren über den Schwerlastverkehr, der die Straße als Zubringer zum Hofgut Hungerburg in unregelmäßigen Abständen nutzt. Die Gründe für diese Beschwerden sind nachvollziehbar. Der Ortsbeirat hatte sich deshalb bereits im Jahre 2020 für eine Lösung zur Reduzierung der Verkehrsbelastung eingesetzt. Zuletzt sprach man sich für eine Tonnagebegrenzung aus. Die Anordnung einer solchen Verkehrsbeschränkung ist rechtlich problematisch, weil die landwirtschaftlichen Anlieger ein Anrecht auf Benutzung der Straße zum Bewirtschaften ihrer Grundstücke haben. Für das Hofgut Hungerburg wird derzeit eine alternative Zufahrt für Schwerlastfahrzeuge über Wirtschaftswege auf den Gemarkungen Birtlingen und Messerich angestrebt, die mit den betroffenen Gemeinden über Sondernutzungsverträge geregelt werden muss. Wenn diese Lösung umgesetzt werden kann, soll eine Tonnagebegrenzung für den Schwerlastverkehr mit Ziel Hungerburg angeordnet werden. Dafür hat sich der Ortsgemeinderat erneut stark gemacht.
Die überwiegend schlechte Netzabdeckung in der Ortslage Stahl war Gegenstand der Sitzung vom 27.11.2023. Die Ortslage Stahl hat aufgrund ihrer bewegten Topografie keine ausreichende Netzabdeckung. Es gibt Funklöcher, in denen der Empfang unzureichend bis gar nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat sprach sich dafür aus, einen Antrag an die Telekom zu stellen, die aktuelle Situation durch Messungen abzuklären und entsprechende Maßnahmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Mobilfunkteilnehmer im Gebiet des Stadtteils Stahl für ihre Gebühren eine adäquate Gegenleistung erhalten. Darauf hätten diese einen vertraglichen Anspruch gegenüber dem Anbieter.
In seiner Sitzung vom 27.11.2023 stimmte der Ortsbeirat dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, dass für den gesamten Ortsbezirk Stahl eine Abrechnungseinheit gebildet wird. Ab dem 1.1.2024 können nach der Änderung des KAG in Rheinland-Pfalz für den Ausbau von Gemeindestraßen nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Einmalbeiträge werden, wie bisher, für Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB gefordert. Für die Erhebung wiederkehrender Beiträge werden in der Stadt Bitburg Abrechnungseinheiten gebildet. Es war vorgesehen, dass jeder Stadtteil für sich als eigene Abrechnungseinheit festgesetzt wird. D.h., dass im Gebiet des Stadtteils Stahl (wie in der Hauptsatzung der Stadt nach der jüngsten Änderung abgegrenzt) jedes beitragspflichtige (bebaubare) Grundstück bei allen künftigen Ausbaumaßnahmen zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen wird, so dass sich die Beitragshöhe im Vergleich zu den bisherigen Einmalbeiträgen spürbar reduziert.
Der Stadtrat hat inzwischen die neue Abgabensatzung beschlossen, in der die Abrechnungseinheiten wie vorgeschlagen festgesetzt wurden.
Die Wirtschaftswege auf Gemarkung Stahl befinden sich überwiegend in einem schlechten Unterhaltungszustand, insbesondere was die Schwarzdecke anbelangt. Seitdem aus Umweltgründen kein Spritzmittel mehr eingesetzt werden darf, wachsen Gras und Unkraut auf der Fahrbahn. Die Rabatte wurden seit einigen Jahren nicht mehr geschält, was dazu führt, dass das Oberflächenwasser nicht ablaufen kann und im Winter Frostschäden eintreten. Für die Finanzierung und Unterhaltung der Wege werden u.a. Jagdpachtmittel eingesetzt. Der Ortsbeirat sprach sich dafür aus, ein Unterhaltungs- und Ausbaukonzept zu erstellen, für das auch Jagdpachtmittel in Abstimmung mit dem Jagdvorstand in Anspruch genommen werden müssen.
Die Verbindung vom Wendeplatz Hammerwies I zum Wendeplatz Hammerwies II (Verbundpflasterstrecke) war bisher für den Durchgangsverkehr gesperrt. Sie war nur für Anlieger des Gebietes Hammerwies I bis zu der Absperrung (2 Poller) befahrbar. In der Sitzung vom 27.02.2023 hatte sich der Ortsbeirat sich für entsprechende Änderung der Verkehrsregelung ausgesprochen. Er favorisierte eine Einbahnstraßenregelung. Diie Prüfung durch die Stadt Bitburg als Verkehrsbehörde führte zu dem Ergebnis, dass die Verbindungsstrecke im B-Plan Hammerwies II lediglich als Fuß- und Radweg ausgewiesen ist, obwohl der Weg wesentlich breiter ausgebaut wurde, so dass der B-Plan geändert werden müsste. Allerdings könnte die Verbindung nach Entfernung der Absperrpoller als Anliegerstraße ausgeschildert werden, aber nicht als Einbahnstraße, ohne dass es einer Änderung des B-Planes bedarf. Für eine solche B-Planänderung wäre ein förmliches Verfahren erforderlich. Der Ortsbeirat sprach für die Ausweisung als Anliegerstraße aus. Diese Regelung ist inzwischen umgesetzt.