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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 17/2024
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Neuer Parkplatz in Bitburg-Nord – Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan gefasst

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Auf Burghöh“ beschlossen. Der Plan soll als planungsrechtliche Voraussetzung für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und für die Herstellung eines Parkplatzes, ggfls. in Verbindung mit der Entwicklung von Wohnbauflächen, dienen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, angrenzend an die L 32 und die planfestgestellte Nord-Ost-Tangente.

Aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation in der Innenstadt ist die Planung und Erschließung eines weiteren Parkplatzes im Norden der Stadt Bitburg vorgesehen. Um Baurecht für die Herstellung dieses Parkplatzes zu schaffen, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes hat eine Größe von etwa 9.000 qm.

Den aktuellen Überlegungen liegt ein erstes Konzept für den Parkplatz „Auf der Burghöh“ mit 141 Stellplätzen zu Grunde. Bei der Konzeption wurde Wert auf ökologische Sachverhalte gelegt. (z.B. großer Baumbestand, geringer Versieglungsgrad, örtliche Versickerung, PV-Nutzung).

Die Anbindung an die Stadtmitte kann mittels ÖPNV, E-Bike oder E-Roller erfolgen.

Zur Abrundung der Nutzungsarten ist ein Bereich mit Wertstoffcontainern vorgesehen.

Eine Teilfläche an der Kölner Straße ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg als Wohnbaufläche (W) dargestellt, so dass auch der Flächennutzungsplan im Zuge der weiteren Planung geändert werden müsste. Die gesamte Planungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bitburg.

Im anstehenden Bebauungsplanverfahren wird zunächst ein Vorentwurf ausgearbeitet, der ebenfalls in den städtischen Gremien vorgestellt und beraten wird.

Anschließend erfolgen in einem ersten Verfahrensschritt die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der betroffenen Fachbehörden.

Hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung wäre in einem Teilbereich auch eine Planung von Wohnbauflächen möglich.