Einstimmig hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung eine Benutzungsordnung für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Bitburg beschlossen. Neben den üblichen Vorgaben einer solchen Regelung über das Verhalten der dort Anwesenden enthält die Benutzungsordnung für den ZOB auch die Untersagung von politischen Veranstaltungen sowie die Einrichtung von Wahlinformationsständen auf dem Gelände.
Die komplette Benutzungsordnung kann jeder unter www.bitburg.de einlesen bzw. herunterladen.