Die Markierung des Fahrrad-Schutzstreifens in der Albachstraße ist inzwischen fertiggestellt. Nun müssen einige Halteverbotszeichen angepasst werden.
Bekanntlich darf auf dem Schutzstreifen weder gehalten noch geparkt werden. Die Bestandbeschilderung (eingeschränktes Halteverbot) ab der Einmündung Ostring bis zum Krankenhaus kann damit entfallen.
Auf demselben Streckenabschnitt auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite galt bisher ein absolutes Halteverbot. Hier gilt künftig nur noch eingeschränktes Halteverbot, um ein kurzzeitiges Halten zu ermöglichen.
Mit der ergangenen verkehrsbehördlichen Anordnung der Stadt werden die entsprechenden Schilder aufgestellt.