Im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme wurden im vergangenen Jahr an der Nimsbrücke im Zuge der Gemeindestraße Im Nimstal Anlandungen beseitigt und die Uferböschung des städtischen Grundstücks am rechten Flussufer reguliert. Gleichzeitig wurde in Abstimmung mit dem privaten Grundstücksanlieger der Nebenlauf der Brücke wieder freigeräumt, so dass das Wasser künftig ungehindert abfließen kann.
Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahmen wirkungsvoll sind und bei Hochwasser einen besseren Abfluss gewährleisten. Unvermeidbar ist allerdings, dass sich im Unterlauf nach jedem Hochwasserereignis neue Ablagerungen bilden, die im Zuge von Unterhaltungsarbeiten wieder geräumt werden müssen. Aus Kostengründen erfolgt dies allerdings nicht nach jedem Ereignis, sondern nach Bedarf, im Regelfall jeweils im Frühjahr und im Herbst.