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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 19/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

zur 1. Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Stadtwerke Bitburg vom 01.10.2020

Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Abgabensätze werden durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt und örtsüblich bekannt gegeben.

§ 3 Abs. 1 Nr. 1c wird wie folgt geändert

c) mehrere unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke werden für die Festsetzung von Beiträgen bei gleichen Eigentumsverhältnissen als einheitliches Grundstück behandelt, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit darstellen.

§ 5 Abs. 3 Nr. 6a wird wie folgt ergänzt:

…Abs. 1 Satz 3 gilt nicht.

§ 5 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt umformuliert:

Ist die Zahl der Vollgeschosse der tatsächlich vorhandenen Bebauung größer als die sich nach Nr. 1 bis 6 ergebende Zahl, ist die höhere Zahl maßgeblich.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft

Bitburg, 26.04.2023
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels
Bürgermeister