In Bitburg-Stahl gilt seit Oktober 2021 in der gesamten Ortslage Tempo 30. Die Regelung hat sich bewährt und wird auf Anregung der jeweiligen Ortsbeiräte und nach Zustimmung durch die städtischen Gremien auch auf die Bitburger Stadtteile Erdorf, Masholder, Matzen und Mötsch angewendet. Für weite Teile der Ortslagen werden deshalb Tempo-30-Zonen eingerichtet. Nun erfolgten die dafür erforderlichen Verkehrsbehördlichen Anordnungen. Die entsprechende Ausschilderung wird Anfang 2026 vorgenommen.
Deshalb gilt künftig in folgenden Straßen der betreffenden Stadtteile Tempo 30:
Erdorf: Eidenbachstraße, Kapellenstraße, Am Wolfsberg und Johannesstraße.
Masholder: Im Wingert, Burengasse, Auf Quart, Im Steinrausch
Matzen: Dorfwiese, Donatusstraße (nördliche Ortslage), Lerchenstraße, Im Sonnenpesch, Am Spielplatz, Im Wiesengrund, Neuer Messenweg
Mötsch: gesamte Ortslage
Daraus resultiert für die genannten Straßen ebenfalls eine Änderung der Vorfahrtsregeln. Die Vorfahrtsstraßen entfallen und es gilt die „Rechts vor links“-Regel.
Für überörtliche Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in den Ortslagen findet die Tempo-30-Regelung keine Anwendung.
Das vorrangige Ziel der Zonenbildung ist der Schutz der Wohnbevölkerung, speziell des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs.