Titel Logo
Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 21/2026
Aus den Stadtteilen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Arbeit des Ortsbeirates Stahl - Rückblick 2. Halbjahr 2025

...Fortsetzung 2

Ausbau Stahler Weg

Der Ortsbeirat hat sich in den vergangenen 10 Jahren insgesamt zehnmal mit dem Projekt befasst. Seinerzeit wurden Stahler Weg und Oberweiser Straße beitragsrechtlich als Abrechnungseinheit zusammengefasst. Die Oberweiser Straße wurde 2012/2013 ausgebaut und 2014 abgerechnet. Es wurden damals Einmalbeiträge von allen Eigentümern im Abrechnungsgebiet erhoben. Es sollte dann zeitnah der Ausbau des Stahler Weges erfolgen, was aber nicht der Fall war. Zwischenzeitlich sind die Ausbaukosten stark gestiegen, wodurch bei einem Ausbau des Stahler Weges im Jahr 2023 Einmalbeiträge in Höhe von rd. 6,50 EUR/qm gegenüber 1,30 EUR/qm im Jahr 2014 angefallen wären. Das entspricht dem Fünffachen dessen, was für den Ausbau der Oberweiser Straße von den Anliegern beider Straßen erhoben wurde.

Seit 01.01.2024 können aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Rheinland-Pfalz nur noch wiederkehrende und keine einmaligen Ausbaubeiträge mehr erhoben werden.

Mit dem Vollausbau des Stahler Weges kann derzeit aus beitragsrechtlichen Grün-den nicht, wie geplant, in 2026 begonnen werden. Zur Mitfinanzierung müssen nun-mehr wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Der gesamte Stadtteil Stahl ist jetzt eine Abrechnungseinheit, so dass alle bebauten und bebaubaren Grundstücke in der Ortslage beitragspflichtig sind. Allerdings dürfen Grundstücke, die in der Vergangenheit bereits zu Einmalbeiträgen (Erschließungs- oder Ausbaubeiträge) herangezogen wurden, für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 15 Jahre) nicht zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden. In der Vergangenheit wurden Einmalbeiträge erhoben, so dass der Befreiungstatbestand bei bestimmten Straßen bzw. in Teilbereichen der Neubaugebiete vorliegt. Um jedoch die Beitragsbelastung so gering wie möglich zu halten, müsste abgewartet werden, bis diese unterschiedlichen Fristen abgelaufen sind, so dass dann möglichst alle Grundstücke der gesamten Ortslage herangezogen werden können.

OV Heyen verweist dazu auf folgenden Vermerk der Stadtverwaltung Bitburg - GB 3 - vom 18.09.25, der den Ortsbeiratsmitgliedern vorliegt:

„Ausbau von Verkehrsanlagen - Beteiligung der Anlieger (Ausbaubeiträge)

  • hier: geplanter Ausbau des Stahler Wegs in Bitburg-Stahl

Besprechungstermin am 26. August 2025

Teilnehmer: Stadtverwaltung Berthold Steffes, Rolf Kinnen, Frank Bauer Willi Heyen, OV Bitburg-Stahl

Grund des Besprechungstermins ist die Erörterung des geplanten Ausbaus des Stahler Wegs in Bitburg-Stahl.

Aus beitragsrechtlicher Sicht sind folgende Punkte zu beachten:

Eine Anliegerbeteiligung im Falle des Ausbaus Stahler Weg erfolgt über das neu eingeführte System der wiederkehrenden Beiträge (wkB).

Beitragspflichtig sind hierbei nicht nur die Anlieger der auszubauenden Verkehrsanlage, sondern alle Anlieger in der sogenannten „Abrechnungseinheit“.

Mit Erlass der Satzung zur Erhebung des wkB, wurde der Stadtteil Bitburg-Stahl als EINE Abrechnungseinheit festgelegt, ergo sind alle Anlieger in Bitburg-Stahl grundsätzlich beitragspflichtig.

Zu beachten ist, dass allerdings Beitragszahler, welche in den vergangenen Jahren Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt haben, für eine gewisse Anzahl von Jahren von weiteren Beitragszahlungen verschont bleiben.

Die Verschonungszeiten stellen sich wie folgt dar (Auszug Satzung wkB):

§ 12

Übergangs- bzw. Verschonungsregelung

(1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig werden, nach

a)

20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage,

b)

15 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn,

c)

10 Jahren bei Herstellung des Gehweges,

d)

5 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanlagen.

e)

Ziel sollte es jedoch sein, im Falle eines Ausbaus möglichst viele Anlieger an den Kosten der Maßnahme beteiligen zu können. Dies kann aber erst nach Ablauf der verschiedenen Verschonungszeiten erreicht werden.

In Bitburg-Stahl sind folgende Verschonungszeiten zu berücksichtigen:

Neubaugebiete bzw. Erschließung; komplette Herstellung aller Teilanlagen; volle Verschonung für 20 Jahre:

Unter´m Stahler Kopf, Widmung 1992 - Ende Verschonung 2013

Im Nimstal Stichstraße (erstm. Herst.) Widmung 2001, Verschonung 2022 Hammerwies I, Verträge 2001, Widmung 2007, Ende Verschonung 2028

Hammerwies II, Verträge 2008, Widmung 2015, Ende Verschonung 2036 Unter´m Stahler Kopf II, Verträge 2009, Widmung 2015, Ende Verschonung 2036

Ausbaumaßnahmen:

Ausbau Oberweiser Straße 2014, Ende Verschonung 2029

Der Ausbau Oberweiser Straße erfolgte über sämtliche Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung) und die Verschonungszeit beträgt hierfür 15 Jahre (Auszug Satzung Abs. 1 b). Eine Addition der Verschonungszeiten der anderen Teilanlagen erfolgt nicht.

Eine Abschnittsbildung scheidete beim damaligen Ausbau aus; dies hatte zur Folge, dass sämtliche Anlieger der Oberweiser Straße UND des Stahler Weges zu Ausbaubeiträgen herangezogen wurden.

Diese Anlieger sind noch bis 2029 zu verschonen.

Fazit:

Ein umlagepflichtiger Ausbau des Stahler Weges sollte aus beitragsrechtlicher Sicht frühestens nach 2029 durchgeführt werden, um den Kreis der Beitragszahler möglichst groß zu fassen.“

Falls die Erhebung Ausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz durch gesetzliche Regelung abgeschafft werden sollte, könnte sich der Zeitraum für einen Vollausbau wesentlich verkürzen (ab 2027). Die Entscheidung über eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge könnte 2026 fallen.

Folgende Vorgehensweise bietet sich derzeit an:

1)

Reparatur der vorhandenen Schäden (Aufbrüche), um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (lfd. Unterhaltung) noch vor Winterbeginn

2)

Einbau einer GSK-Schicht auf der gesamten Fahrbahnbreite im Jahr 2027 (Unter-haltungsaufwand), sofern auch in Zukunft weiterhin wiederkehrende Beiträge erho-ben werden müssen. Damit könnte ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren überbrückt werden.

3)

Vollausbau (Fahrbahn + Nebenanlagen - Anlage 2) nach 2026 für den Fall, dass keine Beiträge mehr erhoben werden müssen.

Berthold Steffes wies auf die haushaltsrechtlichen Bestimmungen hin, wonach u.a. die Finanzierung sichergestellt sein und die Erforderlichkeit des Projektes vor der Umsetzung nochmals gegeben sein muss.

Der Ortsbeirat sprach sich in seiner Sitzung am 20.10.2025 sich einstimmig dafür aus, die endgültige Entscheidung, ob im Stahler Weg

a)

der Einbau einer GSK-Schicht oder

b)

ein Vollausbau einschl. Nebenanlagen

erfolgen soll, in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu treffen. Notwendige Reparaturen an der Fahrbahn zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen noch vor Wintereinbruch erfolgen

In der Anliegerversammlung, die nach der Sitzung stattfand, wurden die anwesenden Anlieger des Stahler Weges und der Oberweiser Straße über den Sachstand informiert.

Wiederaufbau Sportplatz

Der Ortsbeirat befasste sich am 20.10.2025 mit Anregungen der Sportplatzanlieger aus dem Baugebiet Unterm Stahler Kopf, die Fragen zum Ausbau und zum künftigen Spielbetrieb an die Stadtverwaltung gerichtet hatten.

Zu den einzelnen Bedenken/Anregungen/Vorschlägen sollte seitens des Ortsbeirates wie folgt Stellung bezogen werden:

1) Benutzungsordnung

Die Stadt wird, wie bei allen öffentlichen Einrichtungen/Anlagen, eine Benutzungsordnung erstellen. Diese wird u.a. auch die Vorgaben des Lärmschutzgutachtens beinhalten. Für die Einhaltung ist die Stadt bzw. der/die Nutzer der Anlage verantwortlich. Verstöße können sanktioniert werden.

2) Erarbeitung eines Parkkonzeptes / Parkverbotszonen

Auf der Anlage werden ca. 30 Stellplätze ausgewiesen. Nach Darstellung des Stahler SC wird sich der Bedarf an Parkplätzen gegenüber der Vergangenheit nicht signifikant erhöhen. Dennoch sollte geprüft werden, ob weitere Stellplätze geschaffen werden können. Im öffentlichen Straßenraum bietet sich an, die Parkflächen - ähnlich wie im Stahler Weg - in Teilbereichen der Straße „Unterm Stahler Kopf“ durch Markierung und Beschilderung positiv auszuweisen, damit nur die gekennzeichneten Stellplätze genutzt werden können.

3) Parkverbotszonen und/oder verkehrsberuhigende Maßnahmen Ergänzend zu 2) sollte z.B. durch Beschilderung auf spielende Kinder hingewiesen werden. Wie vom Stahler SC vorgeschlagen, sollte im Zufahrtsbereich ein uneingeschränktes Halteverbot angeordnet werden.

4)  Unerlaubte Nutzung

Eine unerlaubte Nutzung - ob im Winter oder Sommer - kann wirksam nur durch permanente Überwachung (Video) kontrolliert und vermieden werden. Daher wird der Einbau einer entsprechenden Anlage befürwortet.

5) Ansprechpartner

Ansprechpartner sind der für die Anlage zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung oder der Ortsvorsteher.

Der Ortsbeirat schlägt nach Beratung der einzelnen Vorschläge und Anregeungen folgende Ergänzungen vor:

zu 2): Prüfung von Optionen zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Umfeld der Anlage

zu 4): automatische Verschlusskontrolle der Fenster und Türen des Umkleidegebäudes durch den Einbau entsprechender Technik (es wird davon aus-gegangen, dass eine Video-Überwachung nicht zulässig ist).

Der Ortsbeirat sprach sich einstimmig dafür aus, diese Anregungen/Empfehlungen möglichst im Zuge der Baumaßnahme oder als Folgemaßnahmen in einem weiteren Schritt umzusetzen.

....in der nächsten Ausgabe geht´s weiter