Die Jahre 1918 und 1919 waren die Anfangsjahre der Weimarer Republik, die nach ihrer Ausrufung am 09.11.1918 schwere Krisen zu ertragen hat. Nach der 1. Demokratischen Wahl zur Nationalversammlung am 19.01.1919 wurde für den 02.03.1919 eine Neuwahl der Gemeindevertretungen von der damaligen vorläufigen Regierung mit einer Verordnung vom 24.01.1919 angesetzt. Im Beschlussbuch der Stadt Bitburg findet sich für diese Verdnung in der Sitzung vom 7.02.1919 ein fast zwei Seiten langer Eintrag, in welchem die Verordnung als „ungesetzlich“ kritisiert wird. Rechtlich wird von allen Stadtratsmitgliedern, außer dem Mitglied Well, der Umstand angeführt, dass die Regelung von Wahlen nur in Form von Staatsgesetzen geändert werden könnte und nicht durch „Verordnungen einer vorläufigen Regierung“. Die Hintergründe dieser Kritik waren sicherlich die gewalttätigen Umsturzversuche extremer linker und rechter Kräfte, welche die junge Weimarer Republik 1919 und 1920 erschütterten. Bis März verloren allein in Berlin bei gewalttätigen Auseinandersetzungen mit regierungstreuen Truppen ca. 1.200 Menschen (!) ihr Leben. Somit könnte die Kritik des Bitburger Stadtrates sich im Kern darauf bezogen haben, ob die vorläufige „preußische Regierung“ überhaupt ausreichend politische Macht hatte um Verordnungen zu erlassen. Während das Märzdatum im Laufe des Jahres seine Gültigkeit verlor, fand Ende November 1919 in Bitburg eine neue Wahl für den Stadtrat statt.