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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 22/2026
Aus den Stadtteilen
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Aus der Arbeit des Ortsbeirates Stahl

Rückblick 2. Halbjahr 2025

....Fortsetzung 3

Der Ortsbeirat hat sich in der 2. Jahreshälfte 2025 zu 4 Sitzungen getroffen. Es wurden über folgende Angelegenheiten beraten:

Bauleitplanung - Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Gärtchen“ (Lückenschluss Hahnenberg-Heinrichstraße

Der Ortsbeirat hat sich erstmals am 29.05.2017 im Zuge der Beratungen zum Bau eines Lärmschutzwalls entlang der B 50/B 51 dafür ausgesprochen, die Ausweisung von Wohnbauflächen zwischen dem künftigen LSW und dem Gebiet Am Hahnenberg/Hahnenberg zu prüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass dann der LSW so ausgelegt werden sollte, dass er den Anforderungen zum Schutz des künftigen Baugebietes vor Verkehrslärm gerecht wird. In 8 weiteren Sitzungen im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den LSW wurde das Thema immer wieder behandelt, jedoch ohne dass seitens der Stadt konkrete Schritte in Richtung Baugebiet unternommen wurden. Der B-Plan für den LSW wurde nicht zur Rechtskraft geführt. Seit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB im Jahr 2020 ruht das Aufstellungsverfahren, über das bereits im Jahr 2015 erstmals beraten wurde. Der Ortsbeirat hat sich am 14.05.2019, 19.10.2020 (nach Einstellung des B-Planverfahrens LSW) und am 25.10.2021 (im Zuge der Fortschreibung des FNP) erneut für die Entwicklung des Baugebietes „Im Gärtchen“ ausgesprochen.

Mit der Ausweisung des Baugebietes würde der Stadtteil Stahl an die Kernstadt angebunden (Lückenschluss). Weitere Wohnbauflächen in anderen Bereichen des Stadtteils sollten im Zuge der Fortschreibung des FNP aufgrund der topografischen Situation und aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes nicht mehr ausgewiesen werden.

Unabhängig von der Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer müssen deshalb nunmehr konkrete Schritte zur Schaffung von Bauplanungsrecht für ein künftiges Wohnbaugebiet „Im Gärtchen“ unternommen werden. Es sollte im Zuge der Fortschreibung des FNP zeitnah eine Landesplanerische Stellungnahme eingeholt werden, auf deren Grundlage ein B-Planverfahren eingeleitet werden kann.

(Abgrenzungsvorschlag s.u.)

Ein ebenfalls nicht zu vernachlässigendes Argument ist die Gewährleistung des Lärmschutzes:

Der LBM Gerolstein führt ein Planfeststellungsverfahren zur Schaffung von Baurecht für den Bau einer dritten Spur im Zuge der B 50/B51 vom Kreisverkehr Stahl bis Abzweigung Echternach durch. Sollte dafür Baurecht bestehen, bevor der B-Plan für eine künftiges Baugebiet Rechtskraft hat, müsste die Stadt als Träger der Planungshoheit den Lärmschutz für das Baugebiet gewährleisten. Besteht ein rechtskräftiger B-Plan, wenn Baurecht für die 3. Spur erlangt wird, muss der Bund als Straßenbaulastträger das Baugebiet vor dem Verkehrslärm schützen, d.h. dass dieser den LSW bauen und finanzieren müsste.

In der Sitzung vom 01.12.2025 forderte der Ortsbeirat daher erneut, im Bereich Am Hahnenberg/Hahnenberg/B 50/B 51 ein Wohnbaugebiet („Im Gärtchen“) auszuweisen und für diesen Teilbereich Bauplanungsrecht zu schaffen. Dazu sollte im Zuge der Fortschreibung des FNP zeitnah eine Landesplanerische Stellungnahme eingeholt werden. Der Ortsbeirat begründete diese Forderung u.a. damit, dass die Nachfrage nach Wohnbauflächen ist im Stadtteil Stahl - wie im gesamten Stadtgebiet - nach wie vor hoch ist. Die Ausweisung eines Baugebietes würde dazu beitragen, den Bedarf zumindest teilweise abzudecken und die Preisentwicklung am Grundstücksmarkt zu beruhigen. Andere geeignete Flächen gibt es in Stahl nicht mehr bzw. sollten aus topographischen und aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes nicht mehr bebaut werden. Zudem würde mit dem Baugebiet die Anbindung an die Kernstadt verbessert.

Mobilfunkabdeckung Ortslage Stahl

Aufgrund der äußerst mangelhaften Versorgung - in großen Gebieten des Stadtteils gibt es keine funktionierende Netzabdeckung - hat der Ortsbeirat in der Vergangenheit mehrfach die Forderung erhoben, diesen Mangel zu beheben, zuletzt in der Sitzung am 09.09.2024. Bisher waren diese Appelle ohne Erfolg. Begründet wird dies von der Telekom u.a. mit einem fehlenden Standort für einen Richtfunkmast. Dieses Argument ist vordergründig, weil bisher keine Aktivitäten zur Suche eines solchen Standortes zu erkennen sind. Da es durchaus die Bereitschaft eines Grundstückseigentümers gibt, eine Fläche zur Verfügung zu stellen und dies auch von dem Betreffenden gegenüber Vertretern der Telekom signalisiert wurde, sollte deshalb nochmals mit Nachdruck verlangt werden, dass endlich etwas unternommen wird, um die Netzabdeckung so zu verbessern, dass sie dem heutigen Standard entspricht. Dazu besteht für die Telekom eine gesetzliche Verpflichtung. Außerdem wäre zu prüfen, ob nicht der vorhandene Füllsender des SWR von der Telekom mitgenutzt werden kann, was Synergieeffekte hätte und zu erheblichen Kosteneinsparungen führen würde.

Der Ortsbeirat Stahl forderte am 01.12.2026 erneut von der Telekom, umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Stadtteil Stahl einzuleiten und die bestehenden Versorgungslücken dauerhaft zu schließen.

Tonnagebegrenzung für die Gemeindestraße „Im Nimstal“

Der Ortsbeirat fordert bereits seit 2019 eine Regelung bezüglich der Nutzung des städtischen Wirtschaftsweges als Zufahrt zu dem Hofgut Hungerburg auf Gemarkung Birtlingen durch Schwerlastverkehr. Die Anlieger der Straße Im Nimstal führen zu Recht Beschwerde über die Auswirkungen dieser eigentlich nicht zulässigen Nutzung (Lärmbelästigung, Verkehrsbehinderung, Straßenschäden). Bisher konnte - trotz Gesprächen mit der zuständigen VG Bitburger Land, der Ortsgemeinde Birtlingen und den Betreibern des Hofguts keine Lösung gefunden werden. Die Stadtverwaltung weist u.a. auf die nicht eindeutig geklärte Rechtslage hin. Der Ortsbeirat sprach sich deshalb am 01.12.25 dafür aus, mit den Eigentümern des Hofguts eine privatrechtliche Vereinbarung über die Zahlung eines Entgelts für die Benutzung des städtischen Wirtschaftsweges abzuschließen. Sollte es zu keiner vertraglichen Regelung kommen, wird vorgeschlagen, durch den Erlass einer entsprechenden Benutzungssatzung die Voraussetzungen für die Erhebung einer Benutzungsgebühr zu schaffen und eine solche Gebühr per Bescheid festzusetzen.

Zukunftscheck Dorf - Dorferneuerungskonzept 2025

Am 11.11.2025 haben Vertreter von ADD und der Kreisverwaltung sich vor Ort über die Umsetzung des DE-Konzeptes 2017 erkundigt. Folgende Maßnahmen wurden in einem Gespräch vorgestellt und anschließend besichtigt:

Anlass und Ziel

Die ehemals selbständige Gemeinde Stahl gehört seit der kommunalen Gebietsreform im Jahre 1969 zur Stadt Bitburg. Die bereits in den frühen 1960er Jahren einsetzende Veränderung des dörflichen Charakters der damals noch überwiegend landwirtschaftlich strukturierten Gemeinde als Folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Nähe zu Bitburg nahm nach der Eingemeindung Fahrt auf und veränderte das Erscheinungsbild der Nimstalgemeinde in den 1970er und 80er Jahren grundlegend. Der gewachsene Ortskern ist heute noch in seinen Grundstrukturen erhalten. Er wird jedoch dominiert von den hinzu gekommenen Wohnbaugebieten, die die Siedlungsstruktur in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich verändert haben. Der Funktionswandel vom ländlich geprägten Eifeldorf zum Stadtteil von Bitburg, mit der Hauptfunktion „Wohnen“, war somit letztlich auch eine Folge des Zusammenschlusses mit der Stadt Bitburg. Heute gilt es, auf die veränderten Siedlungsstrukturen - mit neuen Anforderungen an die Infrastruktur des Ortes und das gesellschaftliche Zusammenleben - die entsprechenden Antworten zu finden, um eine lebendige Dorfgemeinschaft zu bewahren, die alten, gewachsenen Strukturen zu erhalten und diese mit den neuen städtebaulichen Gegebenheiten zu einem homogenen Gemeinwesen zu verbinden.

Dorfentwicklungskonzept 2017

Der Maßnahmenkatalog des DE-Konzeptes aus dem Jahr 1992 enthielt 18 Projekte. Davon wurden 6 umgesetzt.

Im Jahre 2017 wurde vom Ortsbeirat im Rahmen der Initiative Zukunfts-Check Dorf ein neues Dorfentwicklungskonzept beschlossen. Bis zum Jahre 2024 wurden von insgesamt 32 Projekten 21 umgesetzt, davon 15 in öffentlicher Trägerschaft und 7 durch den Dorf- und Förderverein Stahl e.V.

Das waren u.a. folgende Maßnahmen:

Erweiterung Gemeindehaus

Der Umbau und die Erweiterung des Gemeindehauses (ehemalige Schule) wurde in mehreren Abschnitten durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde das Projekt einschließlich Gestaltung der Außenanlagen fertiggestellt. Das denkmalgeschützte, ortsbildprägende Gebäude wird jetzt den Anforderungen eines Dorfgemeinschaftshauses für den Stadtteil Stahl gerecht. Die Bezeichnung „Bürgerhaus Ahl Schul“ weist auf den Ursprung des Gebäudes hin.