Aufgrund des § 36 Absatz 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung, werden hiermit die bisher nicht formell gewidmeten, nachstehend aufgeführten gemeindlichen Verkehrsflächen für den allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG).
Die Widmung erstreckt sich auf die folgenden Straßen und Flurstücke der Gemarkung Bitburg:
| 1. | „Auf dem Monental“ – Flur 6, Flurstück 2229/10, 2228/4 und 2223/1 teilweise, | |
| 2. | „Hildegard-von-Bingen-Straße“ – Flur 6, Flurstück 2226/3, | |
| 3. | „Gerda-Dreiser-Straße“ – Flur 6, Flurstück 2227/8, | |
| 4. | „Gräfin-Dönhoff-Straße“ – Flur 6, Flurstück 2218, | |
| 5. | „St.-Willibrord-Straße“ – Flur 6, Flurstück 600/40, 597/10, 597/13, 588/12, 597/14, und 600/41 als Parkplatz | |
| 6. | „Bahnhofstraße“ – Flur 7, Flurstück 18/18 (Stichstraße), | |
| 7. | „Am Eisweiher“ – Flur 7, Flurstück 38/9, 85/5 und 37/2, | |
| 8. | Fußwege: | |
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| a) | Fußweg von „Auf dem Monental“ zwischen Haus-Nr. 88 und 90 in Richtung des Wirtschaftsweges „Auf Arxterhöhe“ – Flur 6, Flurstück 2225/1, |
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| b) | Fußweg von „Auf dem Monental“ zwischen Haus-Nr. 34 und 36 in Richtung des Wirtschaftsweges „Auf dem Monental“ – Flur 6, Flurstück 2237 |
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind. Der Lageplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bitburg (Ordnungsamt), Rathausplatz 4, 54634 Bitburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bitburg eingegangen ist.
Der Widerspruch kann auch innerhalb der in Satz 1 bezeichneten Frist beim Kreisrechtsaus-schuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, erhoben werden.