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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stiftung Bürgerhospital für das Jahr 2023 vom 26. Mai 2023

Der Hospitalausschuss hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  630.070 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  625.430 Euro

der Jahresüberschuss auf  —  4.640 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  35.500 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  131.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf  —  -131.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit [1]

auf  —  95.500 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  0 Euro

zusammen auf  —  0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden festgesetzt

auf  —  0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 Euro

§ 4

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Vorvorjahres

beträgt  —  2.114.348 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals des Vorjahres

beträgt  — 2.099.638 Euro

und zum 31.12. des Haushaltsjahres  —  2.104.278 Euro

Bitburg, den 26. Mai 2023
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis einschließlich 16.06.2023 an allen Werktagen, außer samstags, von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Zimmer 310, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung