Der Stadtrat hat den Entwurf einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich Stadtmühle und der damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der weiteren Schritte beauftragt.
Zur Einbindung und baulichen Steuerung entlang der Straße „Stadtmühle“ ist vorgesehen, eine bauplanungsrechtliche Satzung zu erlassen. Es sollen demnach die dort bereits bebauten Bereiche als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden (Entwicklungssatzung). Des Weiteren sollen derzeit unbebaute Außenbereichsflächen in diese bereits bebauten Ortsteile mit einbezogen werden (Ergänzungssatzung).
Zudem soll die Verkehrsführung auf die angrenzende Bundesstraße (B 50) neu geregelt werden. Derzeit befindet sich im Norden des Plangebietes eine unübersichtliche Auffahrt auf die B 50. Diese Anbindung soll mit der vorliegenden Satzung künftig dauerhaft ausgeschlossen werden.
Trotz des Baubestands ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan bislang noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb muss auch der Flächennutzungsplan im Zuge des Verfahrens geändert werden.