2. Phase des Bitburger Radverkehrskonzeptes
Auf Empfehlung des Arbeitskreises Mobilität und des Ausschusses für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat der Stadtrat einstimmig die geplanten Maßnahmen der 2. Phase für das Bitburger Radverkehrskonzept gebilligt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt. Voraussetzungen für die Umsetzung der 2. Phase sind die positiven straßenrechtlichen und baurechtlichen Einzelfallprüfungen sowie die Zusage einer Förderung aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“.
Das im Jahr 2021 verabschiedete Radverkehrskonzept für die Stadt Bitburg beinhaltete rund 130 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 4,2 Millionen Euro. Die Umsetzungsphase wurde Mitte 2022 begonnen und konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.
In einer 2. Phase sollen nun folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die vorgesehenen Maßnahmen verursachen nach heutigen Einschätzungen Kosten in Höhe rund 2,3 Millionen Euro und sollen in den Jahren 2026/2027 umgesetzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Förderung aus dem Programm „Stadt und Land“ der Bundesrepublik Deutschland, mit dem im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes bis zum Jahr 2023 ein nachhaltiges und lückenloses Radverkehrsnetz aufgebaut werden soll.
Die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Eine solche Förderquote hat die Stadt Bitburg auch bei der Umsetzung der 1. Phase ihres Radverkehrskonzeptes vom Bund erhalten.