In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein wurden Anpassungen bei der Einstufung verkehrswichtiger Straßen in der Stadt Bitburg vorgenommen. Mehrere Straßen und Straßenabschnitte gelten künftig nicht mehr als verkehrswichtig, darunter unter anderem die Gerichtsstraße, die Nansenstraße, die Theobald-Simon-Straße sowie Teile der Burbetstraße und des Südrings.
Neu als verkehrswichtig eingestuft wurde die Bitburger Straße (ehemalige K 43) sowie künftig der geplante Anschluss des Ostrings an die Nord-Ost-Tangente.
Weiterer Abstimmungsbedarf bestand bei der Frage, ob die Wankelstraße oder die Straße Am Wasserturm als verkehrswichtige Straße eingeordnet werden soll. Nach Prüfung vor Ort durch den LBM und unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsführung der Stadt Bitburg wurde deutlich, dass die Wankelstraße die einzig umsetzbare Lösung darstellt.
Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat deshalb einstimmig beschlossen, die Wankelstraße als verkehrswichtige Straße festzulegen.
Verkehrswichtige Straßen können nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz für kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom ) mit sechzig Prozent gefördert werden.