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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 25/2023
Aus den Stadtteilen
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Halteverbote, Fahrbahnmarkierungen, Hinweisschilder für Wanderparkplatz und Verbot der Einfahrt in diversen Straßen in Bitburg-Mötsch

Der Ortsbeirat Mötsch hat verschiedene neue Verkehrsregelungen im Stadtteil vorgeschlagen und mit dem Ordnungsamt der Stadt Bitburg beraten. Danach gelten künftig folgende neue Regelungen:

Bitburger Straße, eingeschränktes Halteverbot und Parkplatzmarkierung

In der Bitburger Straße, auf der nördlichen Straßenseite, wird ein eingeschränktes Halteverbot ab Haus Nr. 58 in Richtung „Am Wasserturm“ im Hinblick auf die bevorstehende Markierung eines Radschutzstreifens auf der südlichen Straßenseite angebracht. Vor Haus Nr. 39 wurde nach dem erfolgten Straßenausbau mehrere PKW-Stellplätze parallel zur Fahrbahn hergestellt. Der Parkplatz wird derzeit noch nicht wahrgenommen, daher werden der Beginn und das Ende der Parkbucht entsprechend markiert. Vor dem Eingangsbereich zu Haus Nr. 39 soll nicht geparkt werden.

Geifenpesch, eingeschränktes Halteverbot

In der Straße „Geifenpesch“ wird ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet um Dauerparker vor dem Eingangsbereich des Kindergartens zu vermeiden. Hierdurch sollen zudem das Bringen und Abholen der Kindergartenkinder erleichtert werden.

Hüttinger Straße, Halteverbot und Fahrbahnmarkierungen

Die Busstrecke innerhalb der Ortslage hat sich verändert. Die neue Route verläuft von der „Wiesenstraße“ über die „Hüttinger Straße“ in die Straße „Am Kindergarten“. Damit der Bus ungehindert diese Strecken befahren kann, ist ein Halteverbot zwischen der „Wiesenstraße“ und „Am Kindergarten, also vor Haus Nr. 21, notwendig. Zudem wird durch eine Fahrbahnmarkierung (Haifischzähne) in den Kreuzungsbereichen „Hüttinger Straße“ und „Wiesenstraße“ sowie „Hüttinger Straße“ und „Am Kindergarten“ die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ verdeutlicht werden.

Am Kindergarten, Grenzmarkierung an Bushaltestelle

Die Bushaltestelle in der Straße „Am Kindergarten“ wird des Öfteren durch parkende Fahrzeuge blockiert. Das gesetzliche Halteverbot an Bushaltestellen wird missachtet. Zu Verdeutlichung wird auf Vorschlag des Ortsbeirates eine Grenzmarkierung im Bereich der Haltestelle angebracht.

Hüttinger Straße und Waldstraße, Hinweisschilder zum Wanderparkplatz

Zahlreiche Sparziergänger bzw. Hundehalter parken ihr Fahrzeug entlang der Wirtschafswege. Besonders im Bereich der Kapelle, in der Verlängerung zur Waldstraße, wird regelmäßig geparkt. Durch die Anbringung vonHinweisschildern sollen die Sparziergänger bzw. Hundehalter zum Parkplatz bei der Grillhütte geleitet werden.

Bitburger Straße, Verbot der Einfahrt und Fahrbahnmarkierung

Im Kreuzungsbereich „Bitburger Straße“ und „Flurstraße“ ist die Vorfahrtssituation nach VZ 301 in der Bitburger Straße und nach VZ 205 in der Flurstraße beschildert. Diese Beschilderung soll aufgehoben werden. Zukünftig soll in diesem Bereich „rechts vor links“ gelten. Zur Verdeutlichung soll eine Fahrbahnmarkierung (Haifischzähne) darauf aufmerksam machen.