Wie das städtische Ordnungsamt immer wieder feststellen muss, scheinen manche Kfz-Fahrer davon auszugehen, dass auf den öffentlichen Parkplätzen in Bitburg der Samstag nicht mehr als Werktag gilt.
| Da dies in der Vergangenheit des Öfteren zu Irritationen führte, weist die Stadtverwaltung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass | |
| 1. | der Samstag für das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen als gewöhnlicher Werktag gilt, |
| 2. | die Parkzeitbegrenzung auf den öffentlichen Parkplätzen deshalb wie an allen anderen Werktagen gilt und |
| 3. | für die gebührenpflichtigen Parkplätze auch an Samstagen ein Ticket in den bereitgestellten Automaten gelöst werden muss. |
Bei Verstößen ist die Stadt gezwungen, entsprechende Bußgelder zu verhängen.