Am Sonntag, dem 1. September 2019 von 08.00 bis 18.00 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Bitburg-Matzen am Sonntag, dem 22. September 2019, von 08.00 bis 18.00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Bitburg-Matzen statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 26. Juli 2019, 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, Zimmer 103, erhalten.