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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 26/2023
Aus den Stadtteilen
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Ausschuss akzeptiert Abweichung vom Bebauungsplan

Ein privater Investor möchte im Stahler Weg in Bitburg-Stahl ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten errichten, bei dem das gesamte Obergeschoss beider Doppelhäuser als eine große Wohnung genutzt werden soll. Erlaubt sind laut Bebauungsplan jedoch nur Doppelhäuser mit zwei einseitig an der Grundstücksgrenze aneinander gebauten Häusern auf jeweils eigenen Grundstücken. Entscheidend ist dabei die Stellung zur Grundstücksgrenze. Entgegen der Planung für das Erdgeschoss, sieht der vorliegende Bauantrag jedoch im darüberliegenden Obergeschoss keine Trennung durch eine spätere Grundstücksgrenze vor.

Deshalb hatte der Investor einen entsprechenden Abweichungsantrag gestellt. Auf Empfehlung des Ortsbeirates Stahl erteilte der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz das Einvernehmen und stimmte dem Antrag zu.