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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 28/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Stiftung Bürgerhospital für das Jahr 2024

vom 25.06.2024

Der Hospitalausschuss hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetz werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

543.140 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

541.705 Euro

der Jahresüberschuss auf

1.435 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

37.900 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

80.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-80.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf

42.100 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 Euro.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres beträgt

2.195.294 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt

2.199.934 Euro

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

2.201.369 Euro

Bitburg, den 25.06.2024
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister und
Vorsitzender des Stiftungsausschusses

Hinweis:

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 16.07.2024 bis 22.07.2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Zimmer 310, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetztes oder auf Grund dieses Gesetztes zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Angang an gültig gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.