Nach Überprüfung der verkehrsrechtlichen Situation im Talweg hat das Ordnungsamt das bestehende Halteverbot entlang der Friedhofsmauer um 25 Meter in Richtung Kreisverkehrsplatz versetzt. Dadurch können vier zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Pkw im Talweg geschaffen werden.
Gleichzeitig bleibt die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs weiterhin gewährleistet.
Die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung wurde am 30. Juni 2026 erlassen.