Das eigenständige Auslagen einer Auffahrrampe am öffentlichen Bordstein ist nicht zulässig.
Die Auslegung von sogenannten Auffahrrampen oder Überfahrhilfen (auch Bordsteinrampe oder Überfahrhilfe genannt) im öffentlichen Straßenraum vor den jeweiligen Grundstücksein- und Ausfahrten ist nicht zulässig. Diese dürfen ausschließlich auf privatem Grund ausgelegt und genutzt werden.
Im Rahmen unserer regelmäßigen Kontrollfahrten müssen wir immer wieder feststellen, dass im hiesigen Stadtgebiet vermehrt die o.a. Überfahrhilfen im Zufahrtsbereich der Grundstücksein- und Ausfahrten ausgelegt wurden. Diese stellen jedoch eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum dar.
So werden Rampen bei schlechten Witterungsverhältnissen (Regen, Schnee, Eis) rutschig, vereisen oder verhindern, dass Regenwasser richtig abfließen kann. Selbst wenn eine Abflussmöglichkeit durch Rohre oder ähnliches in der Theorie gewährleistet ist, verstopfen oder vereisen diese im Herbst bzw. Winter regelmäßig, sodass das Wasser nicht ablaufen kann.
Weiterhin konnte nun durch die winterliche Witterung beobachtet werden, dass eine Gefahr bei der Schneeräumung besteht, da die Überfahrhilfen durch den Schneepflug erfasst werden können und hierdurch sowohl der Fußgänger- als auch der Straßenverkehr gefährdet wird.
Volle Verantwortung
Derjenige, der die Überfahrhilfen anbringt, ist in einem Schadensfall sowohl haftungs- wie auch strafrechtlich voll verantwortlich. Die Verantwortlichen werden deshalb von der Verwaltung aufgefordert die „Überfahrhilfen“ unverzüglich zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit der kostenpflichtigen Entfernung der Gegenstände und mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Bei Anträgen für eine erforderliche Bordsteinabsenkung können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter unseres Tiefbauamtes, Herrn Flesch, unter Tel. 06561/6001-342 wenden, oder schicken Sie Ihre Anfrage per E-Mail an flesch.t@stadt.bitburg.de.
Sollten dennoch weitere verkehrsrechtliche Fragen bestehen, so ist die Abteilung für Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Bitburg unter der Telefonnummer 06561/6001-211 oder per E-Mail unter ordnungsamt@stadt.bitburg.de für Sie gerne erreichbar.