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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 3/2026
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Bitte keinen Grabschmuck auf Rasengräbern abstellen

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Angehörigen von Verstorbenen, die in Rasengräbern auf den Bitburger Friedhöfen ruhen, darauf hinweisen, dass das Ablegen von jeglichem Grabschmuck auf den einzelnen Gräbern nicht gestattet ist.

Nach § 16 der Friedhofssatzung der Stadt Bitburg ist der Grabschmuck spätestens vier Wochen nach der Beisetzung von der Grabstätte zu räumen und anschließend für die Dauer der gesamten Nutzungszeit von jeglichen Blumen, Grabschmuck und -leuchten freizuhalten. Nur so ist es möglich, die Pflege und das Mähen des Rasens, welche durch die Mitarbeitenden der Stadt vorgenommen wird, ungehindert zu gewährleisten. Die Stadt hat eine gemeinschaftliche Ablagefläche errichtet, auf der das Ablegen von Blumen, Gestecken, Grableuchten o.ä. gestattet ist. Je Rasenurnengrab darf auf dieser Ablagefläche max. 1 kleine Schale und 1 Kerze abgestellt werden. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass zu große Schalen sowie Laternen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeräumt und 4 Wochen zur Abholung aufbewahrt werden. Ebenso werden verwelkte Blumen in regelmäßigen Abständen abgeräumt bzw. entsorgt.

Die Stadt Bitburg bittet alle Angehörigen um ihr Verständnis und darum, die Vorschriften der Friedhofsordnung zu beachten.