Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 44.497.462 | - 3.185.000 | 41.312.462 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 48.321.462 | 418.000 | 48.739.462 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - 3.824.000 | - 3.603.000 | - 7.427.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | - 2.575.800 | -3.603.000 | -6.178.800 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.728.000 | 0 | 5.728.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 14.000.000 | 0 | 14.000.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 8.272.000 | 0 | - 8.272.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf | 10.847.800 | 3.603.000 | 14.450.800 |
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
bleiben unverändert
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
1. Grundsteuer für
a) land- und forstwirtschaftlichen
| Grundbesitz (Grundsteuer A) von bisher | 425 v. H. auf | 500 v. H. |
| b) alle übrigen Grundstücke | ||
| (Grundsteuer B) von bisher | 425 v. H. auf | 500 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer von bisher | 365 v. H. auf | 400 v. H. |
bleibt unverändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 61.420.476,37 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorjahr) beträgt 56.697.476,37 Euro und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) 49.270.476,37 Euro.
bleiben unverändert
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.07.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07. bis einschließlich 05.08.2022 an allen Werktagen, außer samstags, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Zimmer 105, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.