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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 30/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bitburg für das Jahr 2022 vom 20. Juli 2022

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der

ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit[1] auf

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§§ 2 – 5

bleiben unverändert

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

1. Grundsteuer für

a) land- und forstwirtschaftlichen

Grundbesitz (Grundsteuer A) von bisher

425 v. H. auf

500 v. H.

b) alle übrigen Grundstücke

(Grundsteuer B) von bisher

425 v. H. auf

500 v. H.

2. Gewerbesteuer von bisher

365 v. H. auf

400 v. H.

§ 7

bleibt unverändert

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 61.420.476,37 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorjahr) beträgt 56.697.476,37 Euro und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) 49.270.476,37 Euro.

§§ 9 – 10

bleiben unverändert

Bitburg, den 20. Juli 2022
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.07.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07. bis einschließlich 05.08.2022 an allen Werktagen, außer samstags, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Zimmer 105, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bitburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bitburg, den 20. Juli 2022
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister