Seit Ausweisung der Geschwindigkeitszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der gesamten Ortslage Stahl gilt dort seit Oktober 2021 auch die Vorfahrtsregel „Rechts vor links“. Dies scheint allerdings immer noch nicht allen Verkehrsteilnehmern bewusst zu sein, obwohl dies in der Straßenverkehrsordnung so festgelegt ist und an den Ortseingängen durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Es kommt daher immer wieder vor, dass die Vorfahrt in den Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen missachtet wird, was natürlich zu gefährlichen Situationen führen kann.
Deshalb wurde in den Straßen Stahler Weg und Oberweiser Straße in den Einmündungsbereichen sogenannte „Haifischzähne“ auf der Fahrbahn aufgebracht, um die Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass es sich hier nicht um vorfahrtberechtigte Straßen handelt. In den anderen Gemeindestraßen wurde bewusst auf eine solche Kennzeichnung auf den Fahrbahnen verzichtet, weil es sich i.d.R. um Anliegerstraßen ohne viel Durchgangsverkehr handelt. Nichtsdestotrotz gilt auch hier die Rechts-vor links-Regel.