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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 31/2022
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Hundehaltung in der Stadt Bitburg

Aufforderung zur Hundeanmeldung

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Die Stadt Bitburg erwägt daher, künftig vermehrt Kontrollen durchzuführen um der Steuergerechtigkeit genüge zu tun.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bitburg sind alle Hunde binnen 14 Tagen, nachdem dieser in den Haushalt aufgenommen wurde, beim Steueramt der Stadt Bitburg anzumelden.

Falls in Ihrem Haushalt ein oder mehrere Hunde leben und sie die Anmeldung bislang versäumt haben, soll Ihnen mit dieser Aufforderung die Möglichkeit gegeben werden, Ihren Hund bis zum

31. August 2022

ohne ordnungsrechtliche Konsequenzen steuerpflichtig anzumelden.

Hierzu können Sie gerne das nebenstehende Formular nutzen.

Weiter steht Ihnen auf der Internetseite der Stadt Bitburg

www.bitburg.de

im Hauptmenü unter der Rubrik „Dienstleitungen“

ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Steueramt der Stadtverwaltung Bitburg unter der Telefonnummer 06561/6001-116 oder -111.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass Ihr Hund nicht steuerpflichtig bei der Stadtverwaltung Bitburg angemeldet ist und diese gem. § 11 der Hundesteuersatzung i. V. m. § 16 KAG mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung daher jetzt wahr.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadtverwaltung Bitburg
- Steueramt -