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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 32/2023
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Planungsgrundlagen zur Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes

Planungsgrundlage zur Erweiterung des ZOB

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat der Stadtrat beschlossen, den Umbau und die Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) unter Berücksichtigung der erarbeiteten Planungsgrundlagen voranzutreiben. Der ZOB soll nach 40 Jahren eine erhebliche Vergrößerung erfahren, um den aktuellen Verkehrsverhältnissen dort Rechnung zu tragen.

Im Jahr 1983 ist der Zentrale Omnibusbahnhof von seinem alten Standort zwischen Poststraße und Borenweg an die Ecke Dauner Straße/ Burbetstraße umgezogen, wo auf einem weitgehend brachliegenden Gelände eine moderne Verkehrseinrichtung entstanden war. Seither kam es in regelmäßigen Abständen zur Erhöhung der An– und Abfahrtsfrequenzen. Nach der Erweiterung des Liniennetzes „Waldeifel“ seit Dezember 2022 ist der Busverkehr auf dem ZOB in jüngster Zeit erneut deutlich gestiegen. Auf einer bis dahin als Parkplatz genutzten Fläche richtete die Stadt daraufhin zwei zusätzliche Busspuren ein.

Doch eines ist klar: Nach vierzig Jahren ist der ZOB inzwischen längst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen, und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Deshalb gab es einen „runden Tisch“ mit dem Arbeitskreis Verkehr sowie Busunternehmern, Kreisverwaltung, Landesbetrieb Mobilität, Polizei und „Aufsuchender Sozialarbeit“, um die Grundlagen eines zukünftigen Konzeptes für einen Zentralen Omnibus Bahnhof mit verbesserter Verkehrsführung zu erarbeiten.

Dabei wurden folgende Parameter festgelegt: Der Standort des ZOB wird beibehalten. Erste Erweiterungsfläche könnte das kleine Wäldchen (ehemaliger Schlachthofstandort) zur Gerichtsstraße hin sein. Durch die Verlagerung des Amtsgerichtes ergibt sich weiteres Erweiterungspotential, auch wenn diese Fläche erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen würde. Am Knotenpunkt Dauner Straße/ Kölner Straße sowie an der Ecke Dauner Straße/ Burbetstraße sollen Kreisverkehrsplätze gebaut werden, die Straße „Glockenhäuschen“ könnte zur Einbahnstraße werden.

Über die Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB) sollen Zuschüsse zur Finanzierung des Projektes beantragt werden. An Planungskosten und für erste Ordnungsmaßnahmen stehen bereits im Haushalt 2023 Mittel in Höhe 100.000 Euro bereit.