Über eine Verkehrsbehördliche Anordnung hat die Stadtverwaltung für die Bitburger Straße (ehem. K 43) in Bitburg-Mötsch ab dem Kreisverkehrsplatz Spangdahlemer Straße ein Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr über 7,5 t erlassen.
Hintergrund ist der Umstand, dass die Bitburger Straße und die Straße „Am Wasserturm“ aktuell als Hauptverbindungsstrecke zwischen der B50 und dem Flugplatz Bitburg genutzt wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Immissionsschutzes fordern Anlieger seit Längerem eine Änderung der Verkehrsführung. Zudem wurde kürzlich in der Bitburger Straße ein Schutzstreifen für Radfahrer entlang der ehemaligen Housing markiert. Der Erlass eines Durchfahrtsverbotes war jedoch bisher so nicht möglich, da die Bitburger Straße als Kreisstraße eine qualifizierte überörtliche Straße war. Seit dem 1. Januar wurde sie allerdings zur Gemeindestraße herabgestuft.
Deshalb erfolgte nun die sinnvolle und gewünschte Änderung der Verkehrsführung. LKW’s werden demnach jetzt über den Südring und die Wankelstraße – und damit durch das Gewerbe- und Industriegebiet – zum Flugplatz geleitet.