Berichte und Meldungen in den Rathaus-Nachrichten können auch mit den entsprechenden Fotografien versehen werden. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es jedoch unbedingt notwendig, dass bei den eingereichten Fotos der jeweilige Fotograf bzw. Eigentümer des Fotos mit angegeben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Foto ausgedruckt oder digital eingereicht wird.
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