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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 35/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Wahl des Beirates für Migration und Integration

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bitburg auf den

Sonntag, dem 10. November 2024

festgelegt.

Der Beirat für Migration und Integration besteht aus sechs Mitgliedern. Hiervon werden zwei Mitglieder in den Beirat berufen und vier Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren in den Beirat gewählt.

Zur Vorbereitung der Wahl des Beirates für Migration und Integration bitte ich die Wahlberechtigten unter Beachtung der nachstehenden Erläuterungen Kandidaten vorzuschlagen.

II.

Wahlberechtigt sind

1.

alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

2.

alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) durch Einbürgerung,

c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen (mindestens seit dem 10.08.2024 mit Hauptwohnung in der Stadt Bitburg wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen).

III.

Neben den genannten Wahlberechtigten können auch alle übrigen Einwohner der Stadt Bitburg vorgeschlagen werden, soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Übrigen gelten § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 und die §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Bescheinigungen über die Wählbarkeit stellt das Einwohnermeldeamt der Stadt Bitburg aus.

Wahlvorschläge kann jeder Wahlberechtigte einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.

Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Vorgeschlagenen zulässig. Der Wahlvorschlag ist vom Vorgeschlagenen zu unterzeichnen.

Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Der Wahlvorschlag soll mit einer Kurzbezeichnung der einreichenden Organisation versehen sein.

Ferner soll ein Ansprechpartner mit Telefonverbindung für Rückfragen benannt werden. Wählbar sind nur die einzelnen Kandidaten und nicht der Wahlvorschlag (Liste) in Gänze.

IV.

Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und der/die Vorgeschlagenen mit Name, Vorname und Anschrift jeweils eindeutig zu bezeichnen. Sofern dies zur Identifizierung des Vorgeschlagenen erforderlich ist, sind weitere Merkmale (Beruf oder Stand oder Alter) anzugeben. Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich.

V.

Die vollständig ausgefüllten und von den Kandidaten unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Wahlamt der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

VI.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, dem 24.09.2024.

Die Wahl findet nicht statt, wenn weniger als vier Kandidaten zur Wahl zugelassen werden.

Ob die Wahl stattfindet und ggf. die Namen der zugelassenen Kandidaten werden spätestens am 12.10.2024 bekannt gemacht.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, den 01. August 2024
Joachim Kandels
Bürgermeister und Wahlleiter

Hinweis:

Vordrucke für die Wahlvorschläge sowie weitere Informationen zur Kandidatur erhalten Sie bei der Stadtverwaltung.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Sarah Franzen

Telefon: 06561 / 6001-124

E-Mail: wahlen@stadt.bitburg.de