zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 11 "Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 11 "Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern und den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
Der Beschluss über die Änderung und Erweiterung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Bitburg wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg", 4. Änderung und Erweiterung gebilligt und beschlossen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese beiden Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Ziel und Zweck der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes:
Im Geltungsbereich der vorliegenden Änderungsplanung soll weiterhin weitestgehend Wohnbebauung entstehen. Diese soll neben der straßenbegleitenden Häuserzeile auch im rückwärtigen Bereich durch zusätzliche Mehrfamilienhäusern ergänzt werden und so den Wohnbedarf für einen breiten Bevölkerungsanteil decken.
Lage des Plangebietes und Abgrenzung des Geltungsbereiches:
Das Pangebiet befindet sich in zentraler Lage der Stadt Bitburg auf der östlichen Seite der Kölner Straße gegenüber der St.-Martin Förderschule und beinhaltet die Flurstücke 127/15, 127/10, 424/127, 127/24, 384/127, 128/2, 128/3, 123/6 aus Flur 4, Gemarkung Bitburg. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund 4.563 m².
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Planänderung ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen: Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg", bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Umwelt als Anlage im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Bitburg unter www.bitburg.de (siehe im Hauptmenü unter: Aktuelles/Bauleitplanung) in der Zeit vom
01. September 2025 bis einschließlich 02. Oktober 2025
veröffentlicht werden.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen zu der Planung bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt.bitburg.de gerichtet werden.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Anregungen und Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorbringen. Diese Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt.bitburg.de oder beim Planungsbüro Planung1 unter der E-Mail kontakt@planung1.de.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB).
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.