| - | die als Spätaussiedler oder als deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, |
| - | durch Einbürgerung oder |
| - | als Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben bzw. besitzen oder |
| - | die als ausländische Staatsangehörige von der Meldeplicht befreit sind |
Die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bitburg findet am 10. November 2024 statt. Gewählt werden vier Beiratsmitglieder.
| 1. | alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner, |
| 2. | alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben |
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| a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, |
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| b) durch Einbürgerung, |
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| c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder |
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| d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen (mindestens seit dem 10.08.2024 mit Hauptwohnung in der Stadt Bitburg wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen). |
Die Wahlberechtigten, die unter Nr. 1 aufgeführt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration aufgenommen.
D.h. es muss kein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldeplicht befreit und deshalb nicht in der Stadt Bitburg gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Bitburg beantragen.
Die oben unter 2a) bis d) aufgeführten Personen werden hiermit aufgefordert, die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 20.10.2024, 18 Uhr schriftlich bei der Stadtverwaltung, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg zu beantragen.
Der Antrag kann auch persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung gestellt werden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten.
Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Bitburg, Rathaus, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg.
Ab dem 07.10.2024 besteht für Wählerinnen und Wähler dort die Möglichkeit, direkt per Briefwahl zu wählen.
Mit der Beantragung sind die entsprechenden Nachweise für die Eintragung in das Wählerverzeichnis, wie z.B. Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz, Nationalpass der Eltern, Bescheinigung desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt oder eines behördlichen Schreibens aus dem Optionsverfahren gemäß dem zurzeit geltenden § 29 Staatsangehörigkeitsgesetzes über die sogenannte Optionsplicht, vorzulegen.