In der Stadt Bitburg soll der Bebauungsplan Nr. 112 für den Bereich „Am Boden II“, Stadtteil Masholder aufgestellt werden. Die Fläche soll – in Anlehnung und Erweiterung an die Fläche „Am Boden“ – auf Bestreben eines privaten Investors als Wohnbaufläche überplant werden. Ziel ist es, Baurecht zur Errichtung von Wohngebäuden in Form von Einzel-, Doppel-, Ketten- und Mehrfamilienhäusern zu schaffen und die Grundstücke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem gültigen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Plangebiet ist in dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg aus dem Jahr 2005 als „Flächen für die Landwirtschaft“ und zu einem geringen
Anteil als „gemischte Baufläche“ (M) dargestellt. Somit entspricht die vorliegende bauliche Entwicklung des Gebietes nicht den Darstellungen des gültigen FNPs. Daher soll nun ebenfalls zum Bebauungsplanverfahren
der Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg für den Bereich „Am Boden / Am Boden II“, Stadtteil Masholder
geändert werden. Gemäß der Umgebungsstruktur sowie dem Entwicklungsgebot ist es beabsichtigt, die Fläche zukünftig als „Wohnbaufläche“ (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im FNP darzustellen.
Die Einleitung des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro ISU, Bitburg sowohl mit der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB beauftragt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Zweck der Flächennutzungsplanänderung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg aus dem Jahr 2005 stellt die relevante Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „gemischte Baufläche“ dar. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Es wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen die Plangebiete der Bebauungspläne „Am Boden“ sowie „Am Boden II“, Stadtteil Masholder. Er besitzt eine Gesamtgröße von rund 5,3 ha. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs des FNPs ist in dem nachstehenden unmaßstäblichen Lageplan zu entnehmen.
Ein maßstabsgetreuer Plan M. 1:3.000 kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme der bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bitburg für den Bereich „Am Boden / Am Boden II“, Stadtteil Masholder - bestehend aus Planzeichnung M. 1:3.000 sowie der Begründung - im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
06. September 2024 bis 06. Oktober 2024
bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Menü unter der Rubrik „Aktuell“ – „Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar. Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Anregungen und Stellungnahmen zu der geplanten
Änderung vorbringen. Diese Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an m.zimmermann@i-s-u.de gerichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.