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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 4/2023
Aus den Stadtteilen
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Wissenswertes über Aufgaben und Nutzen der Fischereigenossenschaft Bitburg-Stahl:

Was ist eine Fischereigenossenschaft?

Die Fischereigenossenschaft Bitburg-Stahl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst alle Fischereiberechtigten in dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Bitburg-Stahl. Die Fischerei

Wer gehört zur Fischereigenossenschaft?

Mitglied der Fischereigenossenschaft ist, wer an den Ufern der Nims eine oder mehrere Parzellen besitzt, also wer an die Nims mit diesen Grundstücken angrenzt. Die Fischereistrecke beginnt an der Gemarkungsgrenze Rittersdorf/Bitburg und endet an der Gemarkungsgrenze Stahl/Birtlingen.

Welche Aufgaben hat die Fischereigenossenschaft?

Die Genossenschaft nimmt die ihren Mitgliedern aus den Fischereirechten zustehenden Befugnisse, sowie die ihnen nach geltendem Recht obliegenden Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und allgemeiner Belange der Fischerei wahr. Ihr obliegen insbesondere der Abschluss von Fischereipachtverträgen sowie die Erfüllung der Hegepflicht.

Welche Organe besitzt die Fischereigenossenschaft?

Die Organe der Fischereigenossenschaft sind der Vorstand und die Genossenschaftsversammlung. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und hat die Interessen der Mitglieder wahrzunehmen.

Die Genossenschaftsversammlung wählt den Vorstand, legt die Bedingungen für die Fischereipachtverträge fest und bestimmt unter anderem die Verwendung des Reinertrages. Die Genossenschaftsversammlung verpachtet also die einzelnen Fischereiberechtigungen der angrenzenden Grundstückseigentümer gemeinschaftlich an einen interessierten Pächter. Die dafür zu zahlende Fischereipacht kann entweder entsprechend der jeweiligen Uferlänge jedes angrenzenden Eigentümers ausgekehrt (also an diesen ausgezahlt) werden oder aber gemeinschaftlich für besondere Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Fischereigenossenschaft Bitburg-Stahl stellt die jährlichen Pachteinnahmen der Stadt Bitburg zum Ausbau und zur Unterhaltung der Wirtschaftswege zur Verfügung.

Aktuell steht für die Fischereigenossenschaft Bitburg-Stahl die Neuwahl des Fischereivorstandes und die Neuverpachtung bzw. Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages an. Dies soll in der Genossenschaftsversammlung am Freitag, den 27. Januar 2023 um 19.00 Uhr im Vereinsheim der Sportfischer erfolgen (sh. Bekanntmachung).

Interessierte Mitglieder und Eigentümer von Grundstücken entlang der Fischereistrecke, welche auch gerne Arbeiten im Vorstand übernehmen möchten und für die Belange der Fischereigenossenschaft einstehen, sind hierzu herzlich eingeladen. Über die Bereitschaft zur Wahrnehmung eines Vorstandsposten freut sich die Genossenschaft.

Leider wird es immer schwieriger Personen zu finden, die diese Aufgaben übernehmen möchten. Der zeitliche Aufwand dieser Ämter hält sich in Grenzen, denn grundsätzlich findet eine Genossenschaftsversammlung einmal jährlich statt.

Die Verwaltungsgeschäfte und die Vorbereitungen zur Sitzung übernimmt die Stadtverwaltung Bitburg in Absprache mit dem Fischereivorsteher.

Zukünftige Vorstandsmitglieder sind herzlich willkommen!