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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 4/2024
Gleichstellung zwischen Frau und Mann - Stadt
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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bitburg

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau zählt zu den wichtigsten Grundrechten. Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung, sowie frauenrelevante Anliegen zum Thema Gesundheit sind wichtige Themen für mich.

Eine wesentliche Rolle spielt in erster Linie die Netzwerkarbeit, um die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Einrichtungen zu ermöglichen. Hier kann durch kurze Informationswege Effektivität geschaffen werden.

Rat Suchende können hierdurch an die spezifischen Beratungsstellen vermittelt werden. Wichtig ist der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Anliegen vorbringen können.

Alle, die Rat suchen, sich über Benachteiligungen beschweren wollen oder Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt Bitburg haben, lade ich ein, mich anzusprechen. Die Beratungen sind kostenfrei und werden vertraulich behandelt.

Beate Tömmes

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bitburg

Telefon: 06561-8586

E-Mail: gleichstellung@bitburg.de