Zweckverband Feriengebiet Bitburger Land
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In der Tourist-Information des Zweckverbandes Feriengebiet Bitburger Land in Bitburg ist ab dem 01.01.2024 die Stelle einer
für die Geschäftsräume in Bitburg zu besetzen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 4,5 Stunden. Die Arbeitszeit kann bei Bedarf auf mind. zwei und höchstens drei Arbeitstage in der Woche verteilt werden. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.
Es sind die üblichen Reinigungsarbeiten in den Geschäftsräumen und den Toiletten durchzuführen. Erfahrung als Reinigungskraft ist erwünscht.
Grundlage für die Beschäftigung und die Vergütung sind die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 27. Oktober 2023
an die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Postfach 1661, 54626 Bitburg oder an die E-Mail-adresse: bewerbung@bitburgerland.de
Weitere Informationen erhalten Sie von der Tourist-Information des Zweckverbandes Feriengebiet Bitburger Land, Frau Arvanitis, Tel.: 06561/9434-14 oder im Personalbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Tel.: 06561/66-2080.