Wie bereits mitgeteilt, muss die Stadt Bitburg zur Deckung immer höherer Ausgaben, überwiegend im Bereich der Pflichtaufgaben, und als Voraussetzung zur Erteilung der Haushaltsgenehmigung durch die Kreisverwaltung ihre Steuern im Jahr 2022 erhöhen.
Im Mai hat der Stadtrat deshalb einstimmig beschlossen, die Steuersätze für die Gemeinsteuern (Gewerbesteuer sowie Grundsteuern A und B) rückwirkend zum 01.01.2022 neu festzusetzen.
Die Verwaltung hat die entsprechenden Steuerbescheide kürzlich versendet.
Darüber hinaus hat die Verwaltung die Anpassung der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer zum 1. Oktober 2022 vorbereitet, die im September vom Stadtrat - ebenfalls einstimmig - beschlossen wurden.
Vergnügungssteuer:
Der Steuersatz für das Benutzen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird ab dem 01. Oktober 2022 von 5 vom Hundert um 2 vom Hundert auf 7 vom Hundert des Spieleinsatzes erhöht. Bei Barbetrieben und ähnlichen Veranstaltungen wird der Steuersatz je Veranstaltungstag von 1,50 Euro um 0,25 Euro auf 1,75 Euro je 10 m² Veranstaltungsfläche erhöht.
Multifunktionale Geräte (PCs) werden nicht mehr besteuert.
Hundesteuer:
Der Steuersatz wird ab dem 01. Oktober 2022 für den ersten Hund von 72 Euro um 18 Euro auf 90 Euro jährlich erhöht. Die übrigen Steuersätze werden nicht verändert. In Anlehnung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz entfällt die Gefährlichkeitsvermutungsliste der bisherigen Hundesteuersatzung. Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen werden unverändert gewährt.
Mindereinnahmen im Steuerbereich stehen die merkliche Erhöhung zu zahlender Umlagen sowie die zunehmende Erfüllung von Pflichtaufgaben wie z.B. der Neubau bzw. der Ausbau von Kindertagesstätten, Schulen oder der Neubau des Katastrophenschutzzentrums gegenüber. Und bei den freiwilligen Aufgaben betreibt die Stadt Bitburg Einrichtungen wie das Cascade, die Eissporthalle und die Stadthalle, die von den Menschen in der ganzen Region genutzt werden. Gerade hier gab es in den letzten Jahren pandemie-bedingte, starke Rückgänge bei den Einnahmen.
Und bei anderen freiwilligen Leistungen wie etwa der Ausbau von Radwegen, das Wanderwegekonzept oder der Neubau des Sporthauses in Mötsch fällt ein Verzicht sehr schwer.
Mit den vom Stadtrat beschlossenen Steuererhöhungen soll ein Teil des entstehenden Defizits abgedeckt werden.